Ukraine harmonisiert EU-Richtlinien weiter
Um EU-Richtlinien zu entsprechen, wird die ukrainische Gesetzgebung geändert.
Mit der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU hat sich die ukrainische Regierung verpflichtet, technische Handelshemmnisse zu beseitigen. Dazu gehört beispielsweise die Abschaffung der Konformitätsbewertungsverfahren und die Harmonisierung der technischen Normen und Standards der Ukraine mit denen der EU.
Die letzten Änderungen betreffen die Ökodesign-Anforderungen für netzbetriebene Kühlgeräte mit einem Gesamtvolumen zwischen 10 und 1500 Litern. Der ukrainische Gesetzentwurf basiert auf der Verordnung (EU) 2019/2019 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für Kühlgeräte, gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und der Verordnung (EG) Nr. 643/2009 des Rates.
Um die ukrainische Gesetzgebung zur Lebensmittelsicherheit und -qualität mit der EU-Gesetzgebung zu harmonisieren, wurde die europäische Richtlinie 1999/2/EG umgesetzt. Diese Richtlinie betrifft Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die mit ionisierenden Strahlen behandelt wurden.
Durch die Umsetzung von immer mehr EU-Richtlinien und die Harmonisierung ihrer technischen Vorschriften mit denen der EU vereinfacht die Ukraine das Zollverfahren für europäische Unternehmen erheblich.
Den aktuellen Stand der relevanten Entwicklungen können Sie HIER einsehen.