EFS Consulting
24.03.2022

Konsolidierung der INMETRO-Verordnung für Räder

Die Verordnung Nr. 501 vom 20. Dezember 2021, die vom Nationalen Institut für Metrologie, Qualität und Technologie – Inmetro – herausgegeben wurde, konsolidiert die brasilianischen Konformitätsbewertungsanforderungen für Fahrzeugräder. Sie hebt auch mehrere frühere Verordnungen auf.

Die Verordnung enthält technische Anforderungen und Normen für Räder, legt das Konformitätsbewertungsverfahren (in Übereinstimmung mit der ebenfalls kürzlich veröffentlichten Inmetro-Verordnung Nr. 200 von 2021) und ein neues Inmetro-Label für Reifen fest.

Die Verordnung 501 ist am 3. Januar 2022 in Kraft getreten.

Vor 2013 hergestellte oder importierte Fahrzeugräder, die für Fahrzeuge bestimmt sind, die zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 23. November 2010 hergestellt wurden und deren Produktion eingestellt wurde, sind von der Einhaltung der neuen Verordnung 501 ausgenommen und dürfen bis zum Ende ihrer Lagerbestände verkauft werden.

Die alten Verordnungen, die durch die neue Verordnung Nr. 501 außer Kraft gesetzt werden, sind:

– Inmetro-Verordnung Nr. 445 vom 19. November 2010

– Inmetro-Verordnung Nr. 362 vom 12. September 2011

– Inmetro-Verordnung Nr. 381 vom 3. Oktober 2011

– Inmetro-Verordnung Nr. 17 vom 11. Januar 2013

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