Uruguay | Automotive Product Complaince
Entwurf einer technischen Vorschrift für Sicherheitsgurte
Uruguay veröffentlichte den Entwurf einer technischen Mercosur-Regelung über Sicherheitsgurte.
Uruguay, zusammen mit Brasilien, Argentinien und Paraguay Mitglied des südamerikanischen Handelsblocks Mercosur (Mercado Común del Sur), veröffentlichte kürzlich den Entwurf der Resolution Nr. 11/19 Rev. 1 der Common Market Group (GMC) – „Mercosur Technical Regulation on safety belts“. Der Text legt eine Regelung über Sicherheitsgurte fest, die für bestimmte Fahrzeuge gilt, die in den Mercosur-Vertragsstaaten in Verkehr gebracht werden.
Die technische Regelung übernimmt die UN/ECE-Regelung Nr. 16 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa – „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Sicherheitsgurten, Rückhaltesystemen, Kinderrückhaltesystemen und ISOFIX-Kinderrückhaltesystemen“ als technische Norm für Sicherheitsgurte im Mercosur. Auch die nordamerikanischen Federal Motor Vehicle Safety Standards (FMVSS) Nr. 209 und 210 gelten als konform.
Die Technische Verordnung von Mercosur über Sicherheitsgurte setzt jedoch nur die technischen Anforderungen aus UNECE 16 um. Das bedeutet, dass die Kapitel über das Typgenehmigungsverfahren oder die E-Kennzeichnung nicht aufgenommen werden. In Bezug auf diese Aspekte werden die Verfahren der einzelnen Mercosur-Vertragsstaaten beibehalten.
Einerseits ist es eine positive Entwicklung, dass die UNECE-Standards im Mercosur akzeptiert werden. Andererseits wollen die südamerikanischen Länder die lokalen Konformitätsbewertungsverfahren für Fahrzeugteile, die ein Handelshemmnis für die europäischen Fahrzeughersteller darstellen, nicht aufgeben.
Der vollständige Text der technischen Vorschrift in spanischer Sprache ist abrufbar unter: Link.
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