EFS Consulting
06.04.2023

Änderung der EU-Richtlinie über Funkanlagen (RED)

Die Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates legt den Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Funkanlagen in der Europäischen Union fest.

Richtlinie 2022/2380 zur Änderung der Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU zielt darauf ab, eine einheitliche Ladelösung für eine breite Palette von Funkanlagen einzuführen.

Die Änderung zielt darauf ab, die Interoperabilität und Sicherheit der kabelgebundenen Aufladung für alle Kategorien von Funkanlagen zu gewährleisten. Sie legt die technischen Spezifikationen für die Steckdose fest, die so beschaffen sein muss, dass physische Schäden und Stromschläge vermieden werden. Die Verordnung legt auch fest, dass die Steckdose mit dem Ladekommunikationsprotokoll kompatibel sein muss, das für die Steuerung des Ladevorgangs und die Gewährleistung der Sicherheit zuständig ist.

Darüber hinaus werden mit der Richtlinie 2022/2380 die Anforderungen für das Ladekommunikationsprotokoll eingeführt, um die Verwendung energieeffizienter Lademethoden zu unterstützen und elektromagnetische Störungen zu minimieren. Die Verordnung legt auch das Mindestmaß des Datenaustauschs zwischen dem Funkgerät und dem Ladegerät während des Ladevorgangs fest. Dieser Datenaustausch ermöglicht es dem Funkgerät, dem Ladegerät seinen Ladestatus, den Batteriestand und andere relevante Informationen mitzuteilen, was ein besseres Lademanagement und eine bessere Energieeffizienz ermöglichen.

Die Änderung der Funkanlagenrichtlinie ist somit ein Schritt zur Harmonisierung der Ladeanforderungen für alle Kategorien von Funkgeräten in der EU und unterstützt die Entwicklung einer nachhaltigen Ladeinfrastruktur, die für die breite Einführung von Funkgeräten in der EU unerlässlich ist. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis zum 28. Dezember 2023 in nationales Recht umsetzen, die Anforderungen treten dabei abhängig von der Kategorie von Funkanlagen mittel- bis langfristig in Kraft: Ladegeräte für Funkgeräte wie Mobiltelefone, Digitalkameras, Kopfhörer oder Tablets greifen mit 28. Dezember 2024, für Laptops  ist eine längere Frist bis 27. April 2026 anberaumt.

Siehe die Änderungsrichtlinie HIER.

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