Neue Funk-Typgenehmigungsverordnung im Senegal
Die senegalesische Telekommunikationsbehörde ARTP hat eine aktualisierte Bauartzulassungsverordnung für Funkgeräte herausgegeben.
Die Entscheidung N 2021-011 der ARTP ändert das bestehende Funk-Typgenehmigungsverfahren aus dem Jahr 2004. Im Vergleich zur vorherigen Regelung werden mehrere Änderungen eingeführt, z.B:
- die Gültigkeit des Zertifikats wird von unbegrenzt auf 5 Jahre geändert;
- lokale Prüfungen werden verpflichtend.
Außerdem wird ein Etikett eingeführt. Es wird die Form eines Textfeldes haben, das besagt, dass das Gerät von ARTP zugelassen wurde, und soll weiters die Zulassungsnummer enthalten.
Die neue Verordnung ist keine gute Nachricht für die Hersteller: Sie bedeutet ein weiteres Etikett, das sie an ihren Geräten anbringen müssen.
Wenn Sie mehr über die neue Entscheidung N 2021-011 der ARTP erfahren möchten, zögern Sie nicht, unser EFS Product Compliance Team zu kontaktieren.