EFS Consulting
10.01.2022

Vorläufige Funkverordnung über Fahrzeugradare

Vor einigen Monaten haben wir über eine öffentliche Konsultation zu einer neuen Verordnung für Kfz-Radare in China berichtet (siehe EFS Insight). Nun wurde die endgültige Fassung veröffentlicht.

Die vom Ministerium für Industrie und Informationstechnologie erlassene Verordnung sieht die Nutzung des 76-79-GHz-Bandes für Fahrzeugradargeräte in Szenarien wie selbststeuernde Geschwindigkeitsregelung, Kollisionsverhütung, Erkennung des toten Winkels, Spurwechselhilfe, Einparkhilfe, Warnung bei Querverkehr und Fußgängererkennung vor.

Sie wird am 1. März 2022 in Kraft treten. Nach dem 1. März 2022 werden keine Anträge auf Typgenehmigung für Funkanlagen für Fahrzeugradare im Frequenzband 24,25-26,65 GHz mehr angenommen. Fahrzeugradargeräte im Frequenzbereich 24,25-26,65 GHz, die bereits gemäß den früheren Vorschriften in Verkehr gebracht wurden, und Radargeräte im Frequenzbereich 76-77 GHz, die zuvor in Betrieb genommen wurden, bleiben grundsätzlich bis zur Unbrauchbarkeit in Betrieb.

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