UN schlägt Änderungen an der UN-Regelung Nr. 157 vor
Diese Entscheidung könnte wegweisend für die Mobilität sein, denn die UN beabsichtigt die Geschwindigkeitsbegrenzung für das automatisierte Fahren in bestimmten Verkehrsbereichen von derzeit 60 km/h auf 130 km/h anzuheben.
Der Entwurf zur Änderung der UN-Regelung Nr. 157, der von der Arbeitsgruppe für automatisierte/autonome und vernetzte Fahrzeuge (GRVA) angenommen wurde, konzentriert sich hauptsächlich auf die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit für automatisierte Fahrsysteme (ADS) für PKW und leichte Nutzfahrzeuge auf Autobahnen und erlaubt automatisierte Spurwechsel.
Der Vorschlag folgt den Erkenntnissen verschiedener Länder nach der Verabschiedung der UN-Verordnung über automatisierte Spurhaltesysteme (ALKS) im Juni 2020. Um diesen Meilenstein zu erreichen, steht die Sicherheit weiterhin im Mittelpunkt der Automatisierungsentwicklung, da diese Systeme nur unter bestimmten Bedingungen auf Straßen aktiviert werden können, auf denen Fußgänger und Radfahrer verboten sind. Des Weiteren müssen die Straßen mit einer physischen Barriere zum Gegenverkehr getrennt sein. Außerdem muss der Fahrer in der Lage sein, solche Systeme zu übersteuern und vom System aufgefordert werden können, die Kontrolle über das Fahrzeug jederzeit wieder zu übernehmen.
Die neuen Funktionen müssen auch den strengen Anforderungen an die Cybersicherheit und Softwareaktualisierung entsprechen, die in den einschlägigen UN-Vorschriften festgelegt sind. Der Entwurf sieht vor, dass das automatisierte Fahrsystem den örtlichen Verkehrsvorschriften entsprechen muss. Darüber hinaus müssen die Automobilhersteller ein DSSAD (Data Storage System for Automated Driving) einbauen, das als eine Art „Black Box“ fungiert und Aufzeichnungen über die Aktivierung des automatisierte Fahrsystem beziehungsweise über einen automatisch durchgeführten Spurwechsel erstellt.
Der Entwurf wird dem Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften in seiner nächsten Sitzung vom 21. bis 24. Juni 2022 zur Annahme vorgelegt. Wenn er angenommen wird, tritt er im Januar 2023 in jenen Staaten in Kraft, die sich für die Annahme der Verordnung entscheiden.
Die Texte der Verordnung können HIER und HIER eingesehen werden