Neuer Entwurf der EU-Maschinenverordnung veröffentlicht
Für den Maschinen- und Anlagenbau ergeben sich daraus erhebliche Änderungen und Konsequenzen.
Ziel dieser europäischen Verordnung ist es, die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG abzulösen und das neue zentrale Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen zu werden.
Die wesentlichen Änderungen des Entwurfs bestehen darin, dass die Liste der Maschinen mit hohem Risikopotenzial bisher in Anhang IV der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu finden war. Diese Liste wird erweitert und findet sich künftig in Anhang I der neuen EU-Maschinenverordnung. Außerdem kann die EU-Kommission durch delegierte Rechtsakte kurzfristige Änderungen an dieser Liste vornehmen. Das bedeutet, dass die Hersteller damit rechnen müssen, dass die Liste in Zukunft dynamisch angepasst wird und bestimmte Maschinen zeitnah in die Liste der Anhang-I-Maschinen aufgenommen werden.
Eine weitere Änderung besteht darin, dass bei der Konformitätsbewertung von Maschinen mit hohem Risikopotenzial (bisher in Anhang IV der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt) eine notifizierte Stelle eingeschaltet werden muss, was zu höheren Kosten führen kann.
Ein potenziell kostensenkender Punkt ist, dass digitale Betriebsanleitungen für B2B-Maschinen grundsätzlich zulässig sein werden. Auf Wunsch des Endkunden müssen Papierversionen innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf geliefert werden.
Der Text der Verordnung kann HIER eingesehen werden.