EFS Consulting
25.01.2022

Drei neue UN-Regelungen im EU-Journal veröffentlicht

Die Texte der UN-Regelungen 161, 162 und 163 wurden kürzlich in allen EU-Amtssprachen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht 

Die UN-Vorschriften, die nach EU-Recht gelten sollen, müssen zunächst in alle EU-Amtssprachen übersetzt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.  Vor kurzem wurden drei neue Regelungen veröffentlicht.  Diese sind: 

  • UN-Regelung Nr 161 – Einheitliche Bestimmungen für den Schutz von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung und die Genehmigung einer Schutzeinrichtung gegen unbefugte Benutzung (mittels eines Verriegelungssystems) 
  • UN-Regelung Nr 162 – Einheitliche technische Bedingungen für die Genehmigung von Wegfahrsperren und für die Genehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich seiner Wegfahrsperre 
  • UN-Regelung Nr 163 – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugalarmsystemen und für die Genehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich seines Fahrzeugalarmsystems 

Diese Regelungen sollten nun in den Anhang II der Typgenehmigungsrahmenverordnung (EU) 2018/858 und in den Anhang II der Verordnung über die allgemeine Sicherheit (EU) 2019/2144 eingefügt werden, damit sie als rechtsverbindliche Anforderungen für die Fahrzeugtypgenehmigung gelten. 

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