EFS Consulting
31.05.2022

Delegierte Verordnung betreffend chemische Stoffe

Kürzlich wurden der Europäischen Chemikalienagentur Vorschläge zur Einführung und Aktualisierung harmonisierter Einstufungen und Kennzeichnungen bestimmter Stoffe unterbreitet. 

Der Europäischen Chemikalienagentur wurden gemäß Artikel 37 der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Vorschläge zur Aktualisierung, Einführung und Streichung harmonisierter Einstufungen und Kennzeichnungen von bestimmten Stoffen mitgeteilt. 

Diese delegierte Verordnung wurde in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 veröffentlicht, die im Wesentlichen einheitliche Anforderungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Stoffmischungen gemäß dem Global Harmonisierten System (GHS) der Vereinten Nationen enthält. Laut der Verordnung müssen Unternehmen gefährliche Chemikalien ordnungsgemäß einstufen, kennzeichnen und verpacken, bevor sie sie in Verkehr bringen.

Der Ausschuss für Risikoberurteilung (RAC) hat zu diesen Vorschlägen mehrere Stellungnahmen abgegeben. Aufgrund dieser neuen Ergebnisse ist die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 jetzt entsprechend durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/692 vom 16. Februar 2022 geändert worden. Im Detail wurde der Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 betreffend dem Anhang der vorliegenden Verordnung ((EU) 2022/692) geändert. 

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 23. November 2023. 

 

Die Verordnungstexte können HIER und  HIER eingesehen werden

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