Digitaler Produktpass
Der Digitale Produktpass (DPP) soll eines der zentralen Instrumente der EU sein, um die Kreislaufwirtschaft in der EU zu stärken und Produkte in der Kreislaufwertschöpfungskette zu halten. Er basiert auf einem Konzept zum Sammeln und Teilen von produktbezogenen Informationen über Hersteller, Material, Eigenschaften, Reparatur und Entsorgung. Bislang sind nur einige allgemeine Annahmen über dieses Konzept bekannt. In diesem Artikel werden wir die neuesten Umsetzungsdetails diskutieren, die kürzlich von der EU-Kommission bekannt gegeben wurden.
Ein genauerer Blick auf den digitalen Produktpass
Als legislatives Projekt wurde er zunächst in der EU-Batterieverordnung skizziert. Im März 2022 folgte dann ein Legislativvorschlag für eine Ecodesign for Sustainable Products Verordnung (ESPR), die schließlich am 18. Juli 2024 als Verordnung (EU) 2024/1781 in Kraft trat.
Die ESPR-Verordnung wird das DPP für ausgewählte Produktgruppen (wie Textilien, Elektronik, Möbel, Bauprodukte) im Jahr 2027 einführen. Sie legt die rechtlichen Grundlagen für das DPP, lässt aber gleichzeitig eine Menge wichtiger Fragen offen. Ein umfassenderes Bild wird erwartet, sobald die EU-Kommission begleitende delegierte Rechtsakte erlässt, was noch einige Zeit dauern kann. Dieser Informationsmangel führt in vielen Branchen zu einer gewissen Anspannung, da die Unternehmen nicht genau wissen, was sie erwartet und wie sie sich vorbereiten sollen.
Ein kürzlich von der Europäischen Kommission veröffentlichtes FAQ-Dokument bietet jedoch wertvolle Einblicke.
Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse:
Zertifizierung durch eine dritte Partei oder eine Konformitätsbewertung der im DPP offengelegten Informationen
Dies kann je nach Produktgruppe und Art der in den Digitalen Produktpass (DPP) aufzunehmenden Informationen variieren. In den kommenden Jahren wird die Kommission, wie im ESPR-Arbeitsplan dargelegt, spezifische Anforderungen für Produktgruppen oder bereichsübergreifende Maßnahmen durch delegierte Rechtsakte vorschlagen. Diese Anforderungen werden auch Informationskriterien festlegen, in denen die in den DPP aufzunehmenden Daten für jede Produktgruppe spezifiziert werden.
DPP-System, d.h. die technische Infrastruktur, die die Arbeit des DPP ermöglicht
Die Arbeiten sind bereits im Gange. Die IT-Architektur für den Digitalen Produktpass (DPP) wird auf harmonisierten Normen beruhen, die derzeit von den europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC entwickelt werden und bis Ende 2025 fertiggestellt sein sollen. In den kommenden Jahren plant die Europäische Kommission, bis zu fünf delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte im Rahmen der ESPR zu erlassen, die diese Normen und, falls erforderlich, gemeinsame technische Spezifikationen nutzen, um verschiedene Komponenten der IT-Architektur des DPP festzulegen.
Offizielle DPP-Vorlagen
Derzeit ist keine Vorlage oder ein Tool verfügbar oder geplant. Die Entwicklung einer solchen Vorlage würde weitgehend von den Anforderungen abhängen, die in einzelnen delegierten Rechtsakten für bestimmte Produktgruppen oder horizontale Maßnahmen festgelegt sind. Es wird jedoch inhaltliche Mindestanforderungen für DPPs geben, die auf bestimmte Produktgruppen zugeschnitten sind. Es ist davon auszugehen, dass die Dienstleister solche Vorlagen in ihr Angebot aufnehmen werden.
Datenträger für DPP
Die Anforderungen an Datenträger werden in delegierten Rechtsakten festgelegt, wobei die spezifischen Merkmale jeder Produktgruppe berücksichtigt werden. Entsprechende Standards werden derzeit entwickelt. Die Auswirkungen verschiedener Datenträger, z. B. in Bezug auf die Wiederverwertbarkeit oder das Abfallaufkommen von NFC (Near Field Communication) -Schaltkreisen, werden sorgfältig bewertet werden.
Daten der vorgelagerten Wirtschaftsbeteiligten für ein nachgelagertes Produkt
Wenn vorgelagerte Informationen erforderlich sind, liegt es in der Verantwortung des Wirtschaftsakteurs, der das Produkt in Verkehr bringt, sicherzustellen, dass seine Lieferanten diese Informationen bereitstellen, sie in den Digitalen Produktpass (DPP) aufnehmen und ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Diese Verpflichtung gilt auch für Produkte, die aus Drittländern eingeführt werden. Die Verantwortlichkeiten der Lieferanten in diesem Zusammenhang sind in Artikel 38 der ESPR dargelegt.
DPP für komplexe Erzeugnisse
Wenn Bauteile durch einen separaten delegierten Rechtsakt abgedeckt sind, können sie ihre eigene individuelle Produktentwicklungsplanung erfordern. In solchen Fällen würden die DPP der verschiedenen Bestandteile mit der DPP des Gesamterzeugnisses verbunden.
DPP für Produkte, die von außerhalb der EU importiert werden
Produkte, die in den EU-Markt importiert werden, müssen ebenfalls von einem digitalen Produktpass (DPP) begleitet werden. In solchen Fällen ist der Wirtschaftsakteur, der für das Inverkehrbringen des Produkts auf dem EU-Markt verantwortlich ist, für die Verfügbarkeit des digitalen Produktpasses verantwortlich.
Was können Unternehmen jetzt tun?
Trotz der jüngsten FAQs der Europäischen Kommission ist die Menge der verfügbaren regulatorischen Informationen über die DPP immer noch unzureichend. Auch wenn jetzt einige Dinge klarer geworden sind, stehen delegierte Verordnungen, die den erforderlichen Inhalt von DPPs für verschiedene Produktkategorien definieren, noch aus und werden voraussichtlich im 3. bis 4.
Was Unternehmen jetzt tun können, ist z. B. eine Bewertung ihrer aktuellen Lieferkettendaten, die Identifizierung problematischer Bereiche, in denen Informationen fehlen, sowie das Verfolgen von Updates der Europäischen Kommission über neue öffentliche Konsultationen und Verordnungsentwürfe.
Fazit
Trotz der Beantwortung dieser und vieler anderer Fragen durch die EU-Kommission besteht weiterhin Bedarf an mehr Klarheit auf dem Markt. Je früher die delegierten Rechtsakte erscheinen, desto besser für die Branche. Was die Unternehmen in der Zwischenzeit tun können, ist zu versuchen zu verstehen, welche Daten über die Lieferkette sie bereits haben. In vielen Fällen sind die Daten zwar vorhanden, aber in verschiedenen Silos und Systemen. Diese Übung wird ihnen auch dabei helfen, herauszufinden, welche Daten sie nicht haben. Mit diesem Wissen wird eine Reaktion leichter fallen, sobald weitere Details der Gesetzgebung auftauchen.
EFS Consulting ist unter anderem auf den Bereich der Produkt-Compliance in der EU und weltweit spezialisiert. Wir helfen Unternehmen, die verschiedenen regulatorischen Anforderungen zu verstehen und zu bewältigen. Gleichzeitig betreiben wir ein System zur Überwachung von Vorschriften, um neue/geänderte Vorschriften rechtzeitig zu erkennen.