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30.01.2024

Neue EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Befragung zur Überarbeitung der Textilkennzeichnungsverordnung gestartet. 

Dieser Schritt ist Teil der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien, deren Ziel es ist, die Auswirkungen der Textilproduktion auf die Umwelt zu verringern. Mit der Strategie selbst werden die Verpflichtungen des europäischen Green Deal, des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und der europäischen Industriestrategie umgesetzt.

Vereinheitlichung der EU-Gesetzgebung

Mit der Überarbeitung der Textilkennzeichnungsverordnung zielt die EU darauf ab, ein einziges und einheitliches Regelwerk für die Etikettierungsanforderungen in allen potenziell relevanten Bereichen für Textilerzeugnisse und verwandte Produkte (wie Leder- und Pelzerzeugnisse für Bekleidung, Bekleidungszubehör und Innenraum-/Haushaltsprodukte, mit Ausnahme von Schuhen) zu schaffen. Dabei sind die Hauptprobleme, die die Kommission lösen möchte folgende:

  • die Fragmentierung des Binnenmarktes
  • fehlende oder mangelhafte Informationen für die Verbraucher
  • die ökologische (einschließlich klimatische) Nachhaltigkeit des Textilsektors

Derzeit gelten die harmonisierten Etikettierungsvorschriften für Textilien hauptsächlich für die Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen.  Andere Informationen, die auf dem Etikett angegeben werden müssen, können von den Mitgliedstaaten auf individueller Basis vorgeschrieben werden. Das wiederum kann zu uneinheitlichen Vorschriften in der EU führen, was die Befolgungskosten für die Unternehmen erhöht und die Verbraucher verwirrt und unzureichend informiert.

Ein umfassender Maßnahmenplan

Im Zuge der Harmonisierung und vor allem der Nachhaltigkeit werden Textilien in der EU nicht nur von der überarbeiteten Textilkennzeichnungsverordnung betroffen sein. Weitere Maßnahmen werden auch andere Gesetze betreffen, wie zum Beispiel

  • die vorgeschlagene Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) und den dazugehörigen digitalen Produktpass;
  • die vorgeschlagene Änderung der Abfallrahmenrichtlinie (WFD) in Bezug auf Textilabfälle;
  • die vorgeschlagene Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinteressen (z. B. in Bezug auf umweltfreundliche Angaben).

Alle oben genannten geplanten rechtlichen Änderungen zielen darauf ab, Textilien nachhaltiger und die Textilindustrie kreislauffähiger zu machen. Dies soll unter anderem durch die folgenden Maßnahmen erreicht werden:

  • Festlegung von Standards für das Textildesign zur Verbesserung der Haltbarkeit, zur Erleichterung der Reparatur und des Recyclings sowie zur Festlegung von Mindestanforderungen an den Recyclinganteil.
  • Einführung klarerer Kommunikationsmethoden, einschließlich der Einführung eines digitalen Produktpasses.
  • Gegen Überproduktion und Überkonsum vorgehen und gleichzeitig von der Entsorgung unverkaufter oder zurückgegebener Textilien abraten.
  • Bekämpfung der ungewollten Freisetzung von Mikroplastik aus synthetischen Textilien.
  • Bekämpfung von Greenwashing, um die Verbraucher zu stärken und das Bewusstsein für nachhaltige Mode zu fördern.
  • Durchsetzung verbindlicher und standardisierter Regeln für die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in allen Mitgliedstaaten und Ermutigung der Hersteller, nachhaltigere Produkte zu entwerfen.

Die öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Textilkennzeichnungsverordnung finden Sie HIER.

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