Neuer Nachhaltigkeitsindex für elektrische und elektronische Geräte
Die französische Regierung hat im August ein neues Gesetz vorgeschlagen, das den derzeitigen Reparaturfähigkeitsindex durch einen neuen Nachhaltigkeitsindex ersetzen soll.
Der Index ist Teil der umfassenden französischen gesetzlichen Initiative zur Abfallvermeidung und Förderung der Kreislaufwirtschaft.
Nach der Verabschiedung des AGEC-Gesetzes (Anti-Gaspillage et pour l’Economie Circulaire) im Jahr 2020 hat Frankreich mehrere zusätzliche Verordnungen erlassen, die verschiedene Aspekte des Kreislaufwirtschaftssystems spezifizieren (siehe einen früheren Beitrag mit grundlegenden Informationen hier). Im August 2023 hat die Regierung ein neues Gesetz vorgeschlagen, in dem die Berechnungsmethode für den damit neu geschaffenen Nachhaltigkeitsindex dargelegt wird.
Der Nachhaltigkeitsindex besteht aus einer Skala von zehn Punkten, um die Verbraucher über die Lebensdauer von Elektro- und Elektronikprodukten zu informieren. Als solcher geht er über den derzeitigen Reparaturfähigkeitsindex hinaus und wird auf der Grundlage der folgenden Parameter berechnet:
- eine Punktzahl von 10 für die Reparierbarkeit des Geräts,
- eine Punktzahl von 10 für die Zuverlässigkeit des Geräts,
- gegebenenfalls eine 10er-Punktzahl für die Software- und Hardware-Aktualisierung des Geräts
Durch die Berücksichtigung von Zuverlässigkeits- und Upgrade-Kriterien soll der Nachhaltigkeitsindex die Verbraucher dazu ermutigen, ihre Produkte besonders lange zu nutzen, indem sie dem Kauf robusterer Produkte den Vorzug geben, sie mehr pflegen und sie reparieren, wenn das Produkt kaputt oder beschädigt ist. Die Informationen müssen nicht auf einem Etikett auf dem Produkt selbst angegeben werden, sondern am Point of Sale, entweder in den Regalen der Geschäfte oder auf Online-Verkaufsseiten.
Der Gesetzesentwurf soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten und kann HIER eingesehen werden.