EFS Consulting
30.08.2023

Neue EU-Verordnung über eine Kreislaufwirtschaft für Textilien

Die EU-Kommission hat Regelungen vorgeschlagen, um die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus von Textilerzeugnissen verantwortlich zu machen und die nachhaltige Verarbeitung von Textilabfällen in der EU zu unterstützen.

Die Vorschriften sollen die Abfallrahmenrichtlinie ändern, um ein harmonisiertes System der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilerzeugnisse aufzunehmen.

Vor dem Hintergrund, dass in der EU jährlich 12,6 Millionen Tonnen Textilabfälle anfallen und nur 22% der Textilabfälle nach dem Verbrauch wiederverwendet oder recycelt werden, will die EU ihre Strategie für nachhaltige und zirkuläre Textilien umsetzen. Der Rahmen für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) soll die getrennte Sammlung von Textilien im Jahr 2025 verbindlich machen.

Als Teil des EPR-Systems sollen Anreize für die Wiederverwendung von gebrauchter Kleidung geschaffen, Textilabfälle verstärkt recycelt und die Kreislauffähigkeit von Produkten durch besseres Design, Innovation und kreislaufwirtschaftliche Geschäftsmodelle der Hersteller erhöht werden. Auch die illegale Ausfuhr von Textilabfällen soll durch einen vorgeschlagenen Verordnungsentwurf über die Ausfuhr von Abfällen unterbunden werden. Zusätzlich sollen Hersteller auch finanziell für ihre Produkte entlang der Wertschöpfungskette verantwortlich gemacht werden, mit kostendeckenden Beiträgen zum Management von Textilabfällen auf der Grundlage der Umweltleistung von Textilien, der so genannten „Ökomodulation“.

Der Vorschlag zielt zudem darauf ab, das EU-Recht zu harmonisieren und die EU-Mitgliedstaaten zu verpflichten, ein verpflichtendes Trennsystem für Textilien einzuführen und das Management für Sammlung, Recycling und Wiederverwendung von Textilabfällen durch finanzielle Beiträge der Hersteller zu finanzieren. Derzeit haben nur wenige Mitgliedstaaten, wie Frankreich, ein verbindliches EPR-System für Textilien eingeführt.

Der Vorschlag liegt nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vor, ob er das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen soll und kann HIER eingesehen werden.

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