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13.09.2022

Neuer EU-Verordnungsentwurf über Mikroplastik veröffentlicht

Mit diesem Verordnungsentwurf wird ein neuer Eintrag in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgenommen. 

Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der das Inverkehrbringen von Mikroplastik und bestimmten Produkten, die Mikroplastik enthalten, einschränken soll. Die Beschränkung wird im Rahmen der REACH-Verordnung erlassen, die den EU-Rahmen für Chemikalien festlegt. 

Gemäß der vorgeschlagenen Beschränkung soll das Inverkehrbringen von Mikropartikeln aus synthetischen Polymeren verboten werden, insbesondere wenn Mikroplastik in einer Konzentration von mehr als 0,01 Gewichtsprozent zu Produkten hinzugefügt wird. 

Mehrere Produktkategorien werden von der vorgeschlagenen Beschränkung betroffen sein, allerdings gibt es wenige Ausnahmen. Zu den Unternehmen, die von dem Vorschlag betroffen sind, gehören voraussichtlich diejenigen, die Duftstoffe, Kosmetika, Medizinprodukte und Biozid-Produkte, die Mikroplastik enthalten, herstellen und auf den Markt bringen. Biologisch abbaubare, wasserlösliche, anorganische und natürliche Polymere sind jedoch von der Definition von Mikroplastik ausgeschlossen. 

Der Verordnungsvorschlag enthält Übergangsfristen für bestimmte Verwendungsmöglichkeiten, die von der Beschränkung betroffen sind. Dadurch erhalten die betroffenen Stakeholder ausreichend Zeit, sich an die Beschränkung zu halten und auf geeignete Alternativen, wie abbaubare Polymere, umzusteigen. 

Der Text der Verordnung kann HIER eingesehen werden.

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