EU-Dual-Use-Verordnung – Aktualisierung der Anhänge
Die Anhänge der neuen Dual-Use-Verordnung (EU 2021/821) wurden aktualisiert. Die Verordnung selbst ist bereits am 7. Januar 2020 in Kraft getreten.
Die Verordnung (EU) 2021/821 schreibt vor, dass sogenannte Dual-Use-Güter einer wirksamen Kontrolle unterliegen, wenn sie aus der Union ausgeführt, durch die Union durchgeführt oder im Rahmen von Vermittlungsdienstleistungen in ein Drittland geliefert werden.
Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind Güter, Software und Technologie, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Die EU kontrolliert die Ausfuhr, Durchfuhr, den Handel und die technische Unterstützung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, um einen Beitrag zu Frieden und Sicherheit in der Welt zu leisten und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern.
Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 enthält die gemeinsame Liste von Dual-Use-Gütern, die in der Union Kontrollen unterworfen sind.
Die Liste der Dual-Use-Güter in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 muss regelmäßig aktualisiert werden, um die vollständige Einhaltung der internationalen Sicherheitsverpflichtungen zu gewährleisten, Transparenz zu garantieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsbeteiligten zu erhalten. Die von den internationalen Nichtverbreitungsregimen und Ausfuhrkontrollvereinbarungen angenommenen Kontrolllisten wurden im Laufe des Jahres 2020 geändert, und daher wurde auch Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 entsprechend angepasst.
Darüber hinaus werden in Anhang IV der Verordnung (EU) 2021/821 Genehmigungspflichten für bestimmte unionsinterne Verbringungen festgelegt. Die Änderungen der Liste von Dual-Use-Gütern in Anhang I machen Folgeänderungen in Anhang IV für Dual-Use-Güter erforderlich, die auch in Anhang IV aufgeführt sind.