Automotive Regulatory | EU
Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Reifen
Mit der Einigung über den Vorschlag 2018/1048 (COD) werden neue Vorschriften für die sichtbarere Kennzeichnung von Reifen in der EU eingeführt
Am 13. November 2019 wurde eine Einigung über den Vorschlag 2018/1048 (COD) für neue Kennzeichnungsvorschriften für Reifen erzielt, die nun vom Rat und vom Europäischen Parlament förmlich angenommen werden muss. Das Abkommen sieht eine Verordnung zur Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter in der EU vor, mit der die Verordnung (EU) 2017/1369 abgeändert und die Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 aufgehoben wird.
Mit der neuen Verordnung sollen die Verbraucher besser informiert werden, um sicherere, sparsamere und leisere Reifen auswählen zu können. Die wichtigsten Änderungen lauten wie folgt:
- Aktualisierung der Kennzeichnung und Aufnahme von Symbolen für Schnee- und Eishaftung gemäß internationalen Standards
- Sichtbarere Kennzeichnung durch neue Anzeigeregeln, auch für den Fernabsatz und in Online-Werbematerial
- Einführung einer neuen Skala von Kraftstoffeffizienzklassen durch Streichung der niedrigsten Kraftstoffeffizienzklassen, die nicht mehr verwendet werden
- Neues, verpflichtendes Aufbringen von Kennzeichen für Reifen von Bussen und LKWs (Reifen der Klasse C3)
- Verbesserte Durchsetzung aufgrund einer verpflichtenden Registrierung von Reifen in einer Produktdatenbank
Darüber hinaus fallen in die Verordnung auch runderneuerte Reifen. Sobald dafür entsprechende Prüfmethoden verfügbar sind, gelten auch dort die jeweiligen Vorschriften. Um Emissionen von Mikroplastik zu reduzieren, werden bei der Entwicklung von Prüfmethoden außerdem Parameter für Laufleistung und Abrieb hinzugefügt.
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