EFS Consulting
19.06.2024

Vorschlag zur Berechnung des Kohlenstoff-Fußabdrucks von Batterien für Elektrofahrzeuge

Mit der Batterieverordnung (EU 2023/1542) hat die EU die Verpflichtung eingeführt, den Kohlenstoff-Fußabdruck eines Produkts zu verfolgen und die Informationen an die Verbraucher weiterzugeben. Nun wurden Entwürfe veröffentlicht, in denen die Berechnungsmethode und das Format für die Erklärung vorgeschlagen wurden.

Die EU hat der Welthandelsorganisation zwei Entwürfe notifiziert, einen für den Vorschlag für die Berechnungsmethode (nur für EV-Batterien) und den anderen für das Format der Erklärung am 1. Mai 2024. Geplant ist, dass die Verordnungen im Juli 2024 verabschiedet werden und die Bestimmungen ab dem 18. Februar 2025 gelten. Bis dahin sollen die Hersteller Zeit haben, die Infrastruktur aufzubauen und die notwendigen Informationen zu sammeln.

Parameter für die Berechnung

Der Kohlenstoff-Fußabdruck von Elektrofahrzeugbatterien wird durch die Berechnung der CO2-Äquivalent-Emissionen gemessen, die während der gesamten Lebenszyklusphasen der Batterie entstehen. Diese Phasen reichen von der Gewinnung und Vorverarbeitung der Rohstoffe über die Herstellung und den Vertrieb des Hauptprodukts bis hin zum Ende der Lebensdauer des Produkts und seinem Recycling. Diese Gesamtemissionsmenge, ausgedrückt in Kilogramm (kg) CO2-Äquivalent, wird dann durch die Gesamtenergiemenge geteilt, die die Batterie während ihrer gesamten Lebensdauer liefert.

Format der Erklärung

Die zweite Verordnung betrifft die in Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2023/1542 geforderte Erklärung zum CO2-Fußabdruck. Die Hersteller sind verpflichtet, diese Erklärung jeder Batterie beizufügen, die sie in Verkehr bringen. Sie muss allgemeine Informationen enthalten, z. B. den Namen des Herstellers oder den Standort der Produktionsanlage. Der wichtigste Teil ist jedoch der zuvor berechnete Kohlenstoff-Fußabdruck über den Lebenszyklus sowie die Unterteilung in die vier Lebenszyklusphasen. Um die Werte zu verstehen, muss ein Weblink zu der öffentlichen Studie angegeben werden, mit der die Berechnung des Kohlenstoff-Fußabdrucks unterstützt wird.

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