Dänemark führt EPR für Verpackungen ein
Der Vorschlag sieht Maßnahmen ähnlich denen in der EU-Verpackungsrichtlinie vor.
Der Schwerpunkt liegt auf der Einführung von EPR-Anforderungen für Verpackungen.
Auf der Grundlage der 2018 erfolgten Änderung der Richtlinie (EG) Nr. 94/62 über Verpackungen und Verpackungsabfälle sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bis zum 31. Dezember 2024 in nationales Recht umzusetzen.
Dänemark folgt dieser Verpflichtung und hat einen eigenständigen Verordnungsentwurf zur Registrierung und Berichterstattung von Verpackungen vorgelegt. Der Hersteller muss Informationen über die voraussichtlichen Mengen der in Verkehr gebrachten Verpackungen an die Organisation Dänische Herstellerverantwortung (Dansk Producentansvar) melden und eine Gebühr für die Registrierung entrichten. Außerdem muss der Hersteller die Einhaltung der Vorschriften selbst kontrollieren und kann sich einem kollektiven System anschließen.
Damit geht dieses dänische Gesetz nicht über die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften hinaus. Die Regeln für die tatsächliche Organisation der erweiterten Herstellerverantwortung werden jedoch erst später im Jahr 2024 eingeführt. Der Verordnungsentwurf soll am 1. April 2024 in Kraft treten und kann hier abgerufen werden.