EFS Consulting
06.07.2023

EU präsentiert den Vorschlag zum Critical Raw Materials Act

Die Europäische Union (EU) hat mit dem Gesetz über kritische Rohstoffe („CRM-Gesetz“) einen richtungsweisenden Rechtsakt vorgeschlagen, um der wachsenden Bedeutung der Verfügbarkeit und Nachhaltigkeit von kritischen Rohstoffen Rechnung zu tragen.

Die betroffenen Materialien sind für zukunftsträchtige Industriezweige wie Elektronik, erneuerbare Energien und Transport von entscheidender Bedeutung.

Kritische Rohstoffe sind jene, die für die europäische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, wo allerdings ein starker Anstieg der Nachfrage zu erwarten ist und somit ein Versorgungsrisiko besteht. Insbesondere bei Lithium, Kobalt, Nickel, Silizium und seltenen Erden steht die EU vor der Herausforderung, dass diese von nur einem oder wenigen Ländern außerhalb der EU importiert werden. Dadurch entstehen Abhängigkeiten und störungsanfällige Lieferketten. Die EU möchte dem vorbeugen und setzt mit dem CRM-Gesetzesentwurf deutliche Schritte.

Der Entwurf konzentriert sich auf die Diversifizierung der Beschaffung, die Förderung einer nachhaltigen Gewinnung und Verarbeitung. Darüber hinaus befasst sich der Gesetzentwurf auch mit der Förderung des Recyclings und der Substitution von Rohstoffen sowie mit der Stärkung internationaler Partnerschaften. Bezüglich der Recycling- und Substitutionsstrategien möchte die EU die Kreislaufwirtschaft und somit ein geringeres Abfallaufkommen und erhöhte Rückgewinnung von wichtigen Rohstoffen aus Altprodukten fördern.

Durch die Förderung nachhaltiger Gewinnungsmethoden und die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks will die EU die Ressourcenverwendung verringern und dadurch die langfristige Verfügbarkeit dieser Ressourcen sicherstellen und gleichzeitig die Auswirkungen auf Ökosysteme und lokale Gemeinschaften minimieren. Darüber hinaus werden Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen gefördert, um brauchbare Ersatzstoffe für kritische Materialien zu finden und die Abhängigkeit der EU zu verringern.Die EU arbeitet zusätzlich aktiv mit Partnerländern und -organisationen zusammen, um eine verantwortungsvolle Beschaffung und einen verantwortungsvollen Handel zu fördern und Fragen in Bezug auf Transparenz, Rückverfolgbarkeit und faire Praktiken zu klären.

Für Unternehmer wird dieses Gesetz eine Reihe von Verpflichtungen mit sich bringen, darunter ein Konformitätsbewertungsverfahren, das dem Typgenehmigungsverfahren ähnelt. Demnach muss die verantwortliche natürliche oder juristische Person vor dem Inverkehrbringen eines betroffenen Produkts die Konformität nachweisen, das Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versehen und alle zwei Jahre interne Audits in ihrer Lieferkette durchführen.

Der Gesetzesentwurf liegt bis 30. Juni 2023 zur Stellungnahme auf. Ein Inkrafttreten des Gesetzes wird nicht vor 2024 erwartet.

Der Text des Verordnungsentwurfs kann hier eingesehen werden.

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