Neuer Gesetzesentwurf für Verpackungen und Verpackungsabfälle
Die Gesetzgebung zielt darauf ab, einen Rahmen für nachhaltige Verpackungspraktiken zu schaffen und die effiziente Nutzung von Ressourcen zu fördern.
Der Gesetzentwurf stützt sich auf die Richtlinie 2008/98/EG „Abfallrahmenrichtlinie“ und die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle in der Europäischen Union.
Mit der neuen Verordnung will das ukrainische Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen eine Angleichung an die europäischen Rechtsvorschriften und Verpackungsstandards erreichen. Der Gesetzentwurf legt die Verantwortlichkeiten von Herstellern, Importeuren und Vertreibern in Bezug auf die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen fest, einschließlich ihrer Sammlung, Sortierung, Wiederverwertung und Entsorgung.
In dem Gesetzentwurf wird unter anderem auf die Bedeutung der erweiterten Herstellerverantwortung („Extended Producer Responsibility EPR“) betont. Diesem Grundsatz zufolge müssen sich Hersteller und Importeure auch finanziell an den Kosten für die Entsorgung von Verpackungsabfällen beteiligen.
Darüber hinaus wird in dem Gesetzentwurf die Entwicklung einer umfassenden Infrastruktur für die Abfallwirtschaft vorgeschlagen. Dazu gehören die Entwicklung von Sammel- und Recyclingsystemen für Verpackungsabfälle und die Förderung von Programmen zur Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit, um ein verantwortungsvolles Verbraucherverhalten zu fördern. Das Gesetz unterstreicht auch die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Regierungsbehörden, Interessenvertretern der Industrie und der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung wirksamer Strategien zur Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen.
Der Text der Verordnung kann HIER eingesehen werden (nur in UKR).