EFS Consulting
02.03.2022

Regulatorischer Grundstein für autonomes Fahren gelegt

Das deutsche Bundeskabinett hat eine Verordnung zur Zulassung von autonomen Kraftfahrzeugen auf deutschen Straßen auf dem Weg gebracht  

Schon bald sollen auch aus regulatorischer Sicht automatisierte Fahrzeuge über deutsche Straßen rollen dürfen. Kürzlich hat das deutsche Bundeskabinett dazu den Grundstein gelegt, indem es eine einschlägige Verordnung erlassen hat, wonach autonome Kraftfahrzeuge in festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr bundesweit im Regelbetrieb fahren dürfen.  

Laut Aussagen des Verkehrsministeriums ist Kern des neuen Gesetzes zum autonomen Fahren eine detaillierte Regelung über das Zulassungsverfahren von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion durch das Kraftfahr-Bundesamt. Seitens des Ministeriums wird das enorme Potenzial sowie die nachhaltige Veränderung der Mobilität durch das neue Gesetz betont.  

Es wird jedoch ebenso darauf hingewiesen, dass es weiterer Schritte benötigt, um das vollständige technische Potenzial in diesem Bereich auszuschöpfen. Beispielsweisen in der Personenbeförderung oder in der Logistik biete die neue Technologie enorme Möglichkeiten, die es zu nützen gilt.  

Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie betonte ebenfalls, dass die gegenständliche Verordnung ein Meilenstein sei, um autonomes Fahren auf deutschen Straßen zu ermöglichen. Die Automobilhersteller möchten nämlich noch in diesem Jahr Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in Verkehr bringen.  

In der neuen Regelung wird auch wesentlicher Beitrag für die Weiterentwicklung auf internationaler Ebene gesehen. Deutschland wird sich auf EU- sowie UNECE-Ebene für die Schaffung harmonisierter Vorschriften einsetzen. Bereits jetzt ist Deutschland Innovationstreiber auf internationaler Ebene im Bereich der Mobilität. Dank der Initiative Deutschlands wurde auf UN-Ebene das Level-3-Spurhaltesystem implementiert, das beispielsweise zur Vermeidung von Staus eingesetzt werden kann. Deutschland ist ebenfalls an der Erweiterung der UN-Regelung zu ALKS (Automated Lane Keeping Systems) wesentlich beteiligt, wonach der Weg für eine Geschwindigkeitserweiterung bis 130 km/h und die Spurwechselfähigkeit des Systems geebnet werden soll.  

Mehr über diese Business Area
Compliance and Legal

Insights

Abänderung von Sicherheitsvorschrift
Delegierte Verordnung betreffend chemische Stoffe
Die EU-Kommission hat kürzlich einen aktualisierten "Blauen Leitfaden" veröffentlicht