EFS Consulting
12.04.2022

Neuer Rechtsrahmen in Aussicht durch den Data Act

Der Entwurf verfolgt einen sektorübergreifenden Ansatz und zielt auf eine gerechtere Verteilung der mit Daten verbundenen Wertschöpfung ab  

Aus Sicht der EU-Kommission ist bislang das Potenzial maschinengenerierter Daten weitgehend ungenutzt geblieben. Der Entwurf des Data Acts ermöglicht bestimmten privaten und öffentlichen Akteuren Zugang zu den Daten sowie deren Nutzung. Ziel des neuen Data Acts ist es, Verbrauchern und Unternehmen mehr Mitspracherecht bei der Nutzung ihrer Daten einzuräumen, indem klargestellt wird, wer zu welchen Bedingungen Zugang zu den Daten hat.  

Da bisher nur ein geringer Anteil der Industriedaten genutzt wird, diese jedoch ein wichtiger Eckpfeiler einer digitalen Wirtschaft sind, sollen sie in Zukunft in Einklang mit den europäischen Vorschriften weitergegeben, gespeichert und verarbeitet werden können. Dies soll auch zum digitalen Wandel bis 2030 beitragen, dessen Leitsatz die Schaffung einer robusten und fairen datengesteuerten Wirtschaft sein soll.  

Die Datenmenge nimmt stetig zu. 2018 wurden noch 33 Zettabyte generiert und 2025 werden es voraussichtlich schon 175 Zettabyte sein. Das Datengesetz zielt auf die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Hindernisse ab, die der Datennutzung im Wege stehen. Mit den neuen Vorschriften stehen mehr Daten zur Weiterverwendung zur Verfügung und das BIP könnte bis 2028 voraussichtlich um zusätzliche 270 Mrd. Euro in die Höhe schnellen.  

Vom Entwurf des Data Acts sind fünf wesentliche Aspekte umfasst:  

  • Recht der Nutzer auf Zugang und Nutzung nutzergenerierter Daten 
  • Verbot unfairer Vertragsklauseln in standardisierten Datenlizenzverträgen 
  • Recht auf Datenzugang und -nutzung durch öffentliche Stellen 
  • Bestimmungen, die eine Erleichterung des Wechsels von Datenverarbeitungsdiensten (z.B. Cloud- und Edge-Anbieter) ermöglichen sollen 
  • Anforderungen an die Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten sowie an die internationale Datenübertragung 

Zur Unterstützung der europäischen Datenstrategie hat die Kommission ebenso bereits einen Überblick über die gemeinsamen europäischen Datenräume vorgelegt, die gegenwärtig in verschiedenen Sektoren und Bereichen entwickelt werden.  

Zurzeit durchläuft der Entwurf das ordentliche EU-Gesetzgebungsverfahren, in wessen Rahmen Änderungen zu erwarten sind. Die EU-Kommission hat keine konkreten Angaben zum Zeitrahmen für die Verabschiedung der neuen Rechtsvorschriften gemacht. Erfahrungsgemäß kann es 18 Monate bis zu zwei Jahre dauern, bis eine Verordnung ratifiziert wird und in Kraft tritt.  

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