Neue Verordnung für Funkanlagen in der Türkei
Am 5. November 2020 trat die neue Verordnung für Funkanlagen mit der Nummer 2014/53/AB in Kraft.
Die Verordnung für Funkanlagen 2014/53/AB wurde von der Turkish Information and Communication Technologies Authority (“ICTA”) in ihrer Decision No.: 2020/DK-TED/281 angekündigt. Sie legt allgemeine Anforderungen für die Konformität von Funkgeräten in der Türkei fest. Die Verordnung beruht im Wesentlichen auf der RED-Richtlinie der EU.
Darüber hinaus werden den Herstellern bestimmte Verpflichtungen auferlegt, u.a. sicherzustellen, dass die Funkgeräte in Übereinstimmung mit den allgemeinen Anforderungen konzipiert und hergestellt werden, ein technisches Dossier mit allen erforderlichen Informationen zu erstellen, eine „EU-Konformitätserklärung“ auszustellen und das „CE“-Zeichen anzubringen.
Bislang war die verbindliche Funkverordnung in der Türkei die Radio and Telecommunications Terminal Equipment Regulation 1999/5/AT (ebenfalls auf Grundlage des früheren EU-Rechts, der so genannten R&TTE-Richtlinie), die nun aufgehoben wurde.
Der Text der aktuellen Verordnung 2014/53/AB kann hier abgerufen werden.