Neue UNECE-Regelung für Fahrerassistenzsysteme
Die UNECE berät über die Verabschiedung ihres Entwurfs für eine UN-Regelung zur Festlegung von Bestimmungen für die Genehmigung von Fahrerassistenzsystemen („Driver Control Assistance Systems“, DCAS).
DCAS, die eine Untergruppe der fortgeschrittenen Fahrerassistenzsysteme („Advanced Driver Assistance Systems“, ADAS) darstellen, sind in der Lage, das Fahrzeug zu stabilisieren bzw. zu manövrieren. Dies stellt einen weiteren Schritt in Richtung Vollautomatisierung dar, erfordert aber immer noch, dass der Fahrer die meiste Zeit aktiv an der Steuerung des Fahrzeugs beteiligt ist.
Für diese Fahrzeuge will die UNECE-Arbeitsgruppe für automatisierte/autonome und intelligente Fahrzeuge eine Regelung erlassen, die detaillierte Anforderungen für die Zulassung enthält. Dies gilt umso mehr, als die Verordnung ein breiteres Spektrum an Technologien zulassen wird. So sollen beispielsweise Spurwechselsysteme nicht mehr auf Autobahnen beschränkt sein, sondern auch auf anderen Straßen eingesetzt werden können. Darüber hinaus kann die Verordnung auch die Zulassung einer Kombination von Fahrassistenzfunktionen wie Beschleunigung, Überholen und Bremsen ermöglichen.
Die Hersteller werden eine umfassende Prüfung ihrer Systeme, der in DCAS integrierten Funktionen und des gesamten in ein Fahrzeug integrierten DCAS durchführen müssen. Außerdem müssen sie die Leistung dieser Fahrzeuge und Systeme regelmäßig überwachen und den Behörden Berichte vorlegen.
Die nächste UNECE-Sitzung der ADAS-Taskforce wird vom 13. bis 15. Mai 2024 stattfinden. Die Verabschiedung der Verordnung wird für Juni 2024 erwartet. Der aktuelle Entwurf kann hier eingesehen werden.