EFS Consulting
27.05.2021

Gesetzlicher Rahmen für autonomes Fahren

Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Deutschland sollen den Einsatz von autonomen Fahrsystemen der Stufe vier auf öffentlichen Straßen ermöglichen.

Bereits im nächsten Jahr sollen fahrerlose Autos in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen können.  Nach einem kürzlich vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen autonome Fahrzeuge der sogenannten Stufe vier dann auf bestimmten festgelegten Strecken im Regelbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen. Allerdings muss auch der Bundesrat seine Zustimmung erteilen.

Beim vollautomatisierten Fahren der Stufe vier kann der Computer für bestimmte Anwendungen die volle Kontrolle über das Auto übernehmen, ohne von einem menschlichen Fahrer überwacht zu werden. In Notfällen soll das System das Fahrzeug auch am Straßenrand zum Stehen bringen. Nach Angaben des Verkehrsministeriums könnte diese Technologie für Shuttle-Verbindungen oder den Güterverkehr eingesetzt werden.

Einige regulatorische Schritte hat das Ministerium im Jahr 2017 bereits unternommen.  Am 21. Juni 2017 ist das Gesetz zum automatisierten Fahren (achte Novelle des Straßenverkehrsgesetzes) in Kraft getreten. Kern der Änderung waren die veränderten Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers während der automatisierten Fahrphase. Automatisierte Systeme (Stufe 3) durften unter bestimmten Voraussetzungen die Fahraufgabe übernehmen. Ein Fahrer, der sich von der Verkehrssituation und der Fahrzeugsteuerung im automatisierten Modus abwenden konnte, war jedoch weiterhin notwendig.

Jetzt wird der nächste Schritt gemacht.  Mit dem neuen Gesetz zum autonomen Fahren will das Verkehrsministerium die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit autonome Fahrzeuge der Stufe vier im Regelbetrieb in festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr fahren können – und zwar bundesweit.  Damit wäre Deutschland das erste Land der Welt, das Fahrzeuge ohne Fahrer aus der Forschung in den Alltag bringt.

Die Anwendungsszenarien wären z.B.:

– Shuttle-Verkehr von A nach B,

– People Mover (Busse, die auf einer vorgegebenen Route fahren),

– Hub2Hub-Verkehr (z. B. zwischen zwei Distributionszentren),

– der Transport von Personen und / oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile,

 

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