EFS Consulting
25.05.2022

Verordnung zur intelligenten Geschwindigkeitsassistenz

Die EU-Kommission hat endlich die neue Delegierte Verordnung zur intelligenten Geschwindigkeitsunterstützung veröffentlicht.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1958 legt Prüfverfahren und technische Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsysteme (ISA) fest.  ISA wurde in der EU in der sogenannten Allgemeinen Sicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2144) vorgeschrieben und wird ab dem 6. Juli 2022 für neue Automodelle erforderlich sein.

Anstatt eine einheitliche technische Spezifikation für alle ISA-Systeme vorzuschreiben, lässt die Verordnung 2021/1958 mehrere Optionen zu und erlaubt es den Fahrzeugherstellern, die für ihre Fahrzeuge am besten geeignete auszuwählen.

Die Verordnung enthält auch einen Katalog von Verkehrszeichen, die von ISA-Systemen erkannt werden sollten und anhand derer die Typgenehmigungsbehörden und die technischen Dienste die Leistung der ISA-Systeme bewerten müssen.

Zögern Sie nicht, sich mit unserem EFS Product Compliance Team in Verbindung zu setzen, um mehr über die neuen Anforderungen der Verordnung über die allgemeine Sicherheit und für intelligente Geschwindigkeitsassistenzsysteme zu erfahren.

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