EFS Consulting
09.12.2020

Neue EMV Richtlinie?

Die Europäische Kommission erwägt Änderungen der Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit 

Am 23. Januar 2020 leitete die Europäische Kommission ein öffentliches Bewertungsverfahren für die Richtlinie 2014/30/EU über elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie) ein. Sie wird 4 Wochen lang Feedback zum Evaluierungs- und Fitness-Check-Fahrplan für die EMV-Richtlinie sammeln, was letztendlich zu einer öffentlichen Konsultation des Gesetzes voraussichtlich im ersten Quartal 2020 führen wird. 

Ziel der EMV-Richtlinie ist es, elektromagnetische Emissionen von Elektrogeräten wie Fernsehgeräten, Mobiltelefonen, Radios und in der Nähe befindlichen Waschmaschinen oder Stromleitungen, die sich gegenseitig beeinflussen und Störungen verursachen, zu begrenzen. Die Richtlinie gilt sowohl für das anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren als auch für Geräte ohne Spannungs- oder Frequenzbeschränkungen und befestigte Anlagen, und legt grundlegende Anforderungen fest, die Geräte erfüllen müssen, um in Verkehr gebracht zu werden zu können. 

Da seit fast 30 Jahren keine wesentlichen Änderungen an der Richtlinie (oder ihren Vorgängern) vorgenommen wurden, hat die Europäische Kommission beschlossen, zu prüfen, ob sie hinsichtlich Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert noch ihren Zweck erfüllt. Die Bewertung wird sich ebenfalls auf das Zusammenwirken der EMV-Richtlinie mit anderen EU-Gesetzen wie der Niederspannungsrichtlinie (NSR) 2014/35/EU, der Funkgeräterichtlinie (RED) 2014/53/EU oder der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG konzentrieren. 

Mehr über diese Business Area
Compliance and Legal

Insights

Neuer Nachhaltigkeitsindex für elektrische und elektronische Geräte
EPA veröffentlicht neue Emissionsstandards für mehrere Schadstoffe
Neue technische Vorschriften für Emissionen