Neue Cybersicherheitsstandards für die RED-Richtlinie
Die Europäische Kommission hat den Entwurf eines Normungsauftrags für neue Cybersicherheitsnormen an das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) veröffentlicht.
In dem Ersuchen hat die EU-Kommission CEN, Cenelec und ETSI gebeten, harmonisierte Normen zur Unterstützung der in Anhang I der Richtlinie 2014/53/EU (RED) festgelegten grundlegenden Anforderungen für Funkanlagen zu erarbeiten.
Die in Artikel 3 Absatz 3 d), e) und f) der RED genannten Anforderungen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die Funkanlagen den Nutzer vor gewissen Cybersicherheitsrisiken schützen.
Im Allgemeinen handelt es sich bei harmonisierten Normen um europäische Normen, die von einer anerkannten europäischen Normungsorganisation entwickelt wurden: CEN, CENELEC oder ETSI. Hersteller, andere Wirtschaftsakteure oder Konformitätsbewertungsstellen können harmonisierte Normen verwenden, um nachzuweisen, dass Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften übereinstimmen. Die Tatsache, dass ein Produkt den harmonisierten EU-Normen entspricht, begründet die Vermutung, dass es die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der EU-Produktvorschriften erfüllt.