EFS Consulting
10.02.2022

Die neue EU-Batterieverordnung rückt näher

Voraussichtlich im März wird das EU-Parlament über die neue Batterieverordnung entscheiden 

Ende 2020 legte die EU-Kommission Vorschläge für neue Vorschriften für Batterien in der EU vor (wie wir in unserem Insight berichteten). Bald könnte der Text der Kommission mit Änderungen vom EU-Parlament angenommen werden. Dies würde der Industrie endlich Klarheit geben, worauf sie sich einstellen muss (voraussichtlich wird eine Übergangsfrist von vier Jahren gegeben, um alle Anforderungen umzusetzen). 

Der Verordnungsentwurf betrifft Nachhaltigkeits-, Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen für das Inverkehrbringen von Batterien auf dem Unionsmarkt sowie Sorgfaltspflichten für Wirtschaftsakteure und Vorschriften für die Behandlung von Altbatterien am Ende ihrer Lebensdauer. 

Die Produktanforderungen betreffen insbesondere: 

  • Beschränkungen von gefährlichen Stoffen (alle Batterien) 
  • Berichterstattung 
  • den maximalen CO2-Fußabdruck über den Lebenszyklus (Elektrofahrzeug- und Industriebatterien) 
  • Mindestanteil an recyceltem Kobalt, Blei, Lithium und Nickel (Fahrzeug-, Elektrofahrzeug- und Industriebatterien) 
  • Leistung und Haltbarkeit (Geräte-, Elektrofahrzeug- und Industriebatterien) 
  • Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit (Gerätebatterien) 
  • Sicherheit (stationäre Batteriespeichersysteme) 
  • Kennzeichnung (alle Batterien) 
  • Informationen über den Gesundheitszustand und die erwartete Lebensdauer (Elektrofahrzeug- und Industriebatterien) 
  • Batteriepass (Elektrofahrzeug- und Industriebatterien) 

Zudem wird der Geltungsbereich der neuen Batterieverordnung auf Batterien für E-Bikes und E-Scooter ausgeweitet. Darüber hinaus soll auch die sogenannte Due Dilligence für die Batterieproduktion gelten. Folglich müssen multinationale Unternehmen sicherstellen, dass Menschenrechts- und Umweltschutzbestimmungen in ihrer gesamten Lieferkette eingehalten werden. 

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