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27.02.2024

Das EU-Recht auf Reparatur – ein Übel für Hersteller

Die vorläufige Einigung der EU öffnet den After-Sales- und Reparaturmarkt für zahlreiche Produktkategorien.

Im Februar dieses Jahres haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf eine vorläufige Einigung über die Richtlinie zur Förderung der Reparatur defekter Waren, auch bekannt als R2R-Richtlinie, geeinigt. Auf diese Weise will die EU die Verbraucher dazu bewegen, ihre Produkte länger zu nutzen. Das soll die Verschwendung verringern und gleichzeitig den Reparatur- und Kundendienstmarkt in der EU wettbewerbsfähiger zu machen.

Mit dem Gesetz wird das Recht der Verbraucher auf Reparatur eingeführt. Der Verbraucher bekommt so das Anrecht, zwischen Reparatur und Ersatz zu wählen, wenn ein Produkt kaputt oder defekt ist. Dahinter steht die Überlegung, dass die Verbraucher ein größeres Bewusstsein für die Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten haben. Da Elektronik der am schnellsten wachsende Abfallstrom ist, sind vor all elektrische und elektronische Produkte betroffen.

Was besagt das Gesetz?

Nach den neuen Rechtsvorschriften sind die Verkäufer verpflichtet, Produkte innerhalb einer angemessenen Frist während der gesetzlichen Garantiezeit zu reparieren. Zuvor war es möglich, dass die Hersteller sofort den Austausch gegen ein neues Produkt vorschlugen. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er sich dafür entscheiden kann, sein Produkt reparieren zu lassen und es nicht sofort vom Verkäufer ersetzen zu lassen. Diese Dienstleistung muss entweder kostenlos oder zu einem angemessenen Preis erbracht werden. Außerdem wird die Garantie nach der Reparatur gesetzlich um ein Jahr verlängert.

Die Vorschriften gelten nur für Produkte bestimmter Produktkategorien: Smartphones und Tablets, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Bildschirme, Schweißgeräte, Server und bald auch Staubsauger.

Was sind die Folgen für die Hersteller?

Der Umfang der betroffenen Produkte ist recht begrenzt, aber er umfasst viele Verbraucher- und Haushaltsprodukte. Bei diesen Produkten müssen die Werkstätten in der Lage sein, fehlerhafte Teile zu reparieren. Folglich sind die Hersteller verpflichtet, Ersatzteile und Werkzeuge zu einem angemessenen Preis zur Verfügung zu stellen. Außerdem sind ihnen alle Praktiken untersagt, die die Reparatur behindern könnten, wie z. B. restriktive Vertragsklauseln, Hardware- oder Software-Blockierungen der Produkte.

Dadurch werden auch die Ersatzteilmärkte für diese Produkte geöffnet. Die Hersteller werden einem verstärkten Wettbewerb durch Werkstätten ausgesetzt sein, die Produkte zu niedrigeren Kosten reparieren können; aber auch zusätzliche, billigere Produkte auf dem europäischen Markt sehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Gesetz nur eine begrenzte Gruppe von Produkten abdeckt, die Hersteller jedoch einem verstärkten Wettbewerb auf dem Ersatzteil- und Reparaturmarkt ausgesetzt sein werden. Lesen Sie den endgültigen Wortlaut des Entwurfs hier.

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