EFS Consulting
09.12.2020

Geplante Überprüfung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit

Vor Kurzem hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation über eine mögliche Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (RaPS) angekündigt. Die Feedback-Periode endet am 1. September 2020 

Die RaPS bildet den EU-Rechtsrahmen für die Sicherheit von Non-Food-Konsumgütern, soweit es in anderen EU-Rechtsvorschriften keine spezifischen Bestimmungen mit dem gleichen Sicherheitsziel gibt, wie z.B. harmonisierte EU-Rechtsvorschriften für bestimmte Produkte. Die Richtlinie ist jedoch fast 20 Jahre alt und spiegelt als solche nicht mehr die jüngsten Entwicklungen bei Produkten und Märkten wider. 

Beispielsweise geht die RaPS nicht explizit auf die Tatsache ein, dass neue Technologien, insbesondere die Künstliche Intelligenz (KI), auch die Produktsicherheit beeinflussen können. Als die Richtlinie im Jahr 2001 verabschiedet wurde, befand sich der elektronische Handel noch in den Anfängen. Diese Faktoren machen eine Überprüfung der RaPS erforderlich. 

In der Aufforderung zur Stellungnahme definierte die Europäische Kommission 5 Hauptprobleme, die bei der Überprüfung angegangen werden sollen: 

  1. Herausforderungen der Produktsicherheit im Zusammenhang mit neuen Technologien: Es wird geschätzt, dass bis 2020 die Zahl der angeschlossenen Geräte weltweit 500 Milliarden erreichen wird. Diese Entwicklungen stellen eine Herausforderung für die derzeitige Definition von Produkten dar (inwieweit ein Produkt Software umfasst, ob sie zusammen mit dem Produkt verkauft oder später heruntergeladen wird). Sie stellen auch Herausforderungen in Bezug auf den Begriff des Inverkehrbringens von Produkten dar (z.B. können sich Produkte durch Software-Updates ändern). 
  1. Herausforderungen der Produktsicherheit der Online-Vertriebskanäle: Der steigende Marktanteil des Online-Verkaufs (2018 tätigten 69% der Internetnutzer in der EU Online-Käufe) schafft neue Herausforderungen. Die Behörden der Mitgliedstaaten verfügen nicht über ausreichend wirksame Instrumente zur Online-Marktüberwachung (z.B. Befugnisse zum Erwerb von Produktproben unter verdeckter Identität). 
  1. Ungenügende Wirksamkeit von Rückrufen: Die Wirksamkeit von Produktrückrufen durch die Verbraucher ist gering, was bedeutet, dass sich immer noch zu viele gefährliche Produkte in der Hand der Verbraucher befinden. 
  1. Die Marktaufsichtsregeln sind komplex und nicht voll wirksam: Den Marktüberwachungs- und Zollbehörden mangelt es an geeigneten Instrumenten und Ressourcen zur Durchsetzung von Produktsicherheitsvorschriften, einschließlich der Instrumente zur Verhängung wirksamer Sanktionen. 
  1. Inkonsistente Anwendung der Produktsicherheitsvorschriften für Lebensmittel imitierende Produkte: Der Rechtsrahmen für Lebensmittel imitierende Produkte wird derzeit von Land zu Land unterschiedlich angewandt 

Sie können Ihr Feedback zu den oben genannten Punkten auf der Website der Europäischen Kommission abgeben: Link. 

Mehr über diese Business Area
Compliance and Legal

Insights

Die neue Produktsicherheitsverordnung der EU
Neue EU-Produktsicherheitsverordnung!
Neue Ökodesign- und Energielabelanforderungen