Die neue Produktsicherheitsverordnung der EU
Die verabschiedete Verordnung der EU, die seit dem 12. Juni 2023 wirksam ist, wird die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG nach Ablauf der Übergangsfrist, ohne nationaler Umsetzung, unmittelbar ersetzen.
Die Verordnung der EU beinhaltet wichtige Änderungen, die darauf abzielen, die Produktsicherheit und den Verbraucherschutz im modernen Zeitalter zu gewährleisten.
Die neu verabschiedete Verordnung stärkt die Produktsicherheit und den Verbraucherschutz, indem sie Online-Marktplätze zur Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden verpflichtet, gefährliche Produkte zu entfernen. Sie etabliert eine einheitliche Marktüberwachungsregelung, gewährleistet rasche Korrekturmaßnahmen für unsichere Produkte und gibt Verbrauchern im Falle von Produktrückrufen das Recht zwischen Reparatur, Ersatz oder Erstattung zu wählen. Zusätzlich müssen Wirtschaftsakteure eine verantwortliche Person für den Verkauf sowohl online als auch offline benennen, um die Verfügbarkeit von technischer Dokumentation und Sicherheitsinformationen sicherzustellen.
Die Verordnung betrifft alle in der EU tätigen Wirtschaftsakteure, einschließlich Hersteller, Einführer, Händler, aber auch Fulfillment-Dienstleister und Anbieter von Online-Marktplätzen mit Verbraucherprodukten im Portfolio.
Die Verordnung (EU) 2023/988 ist am 12. Juni 2023 offiziell in Kraft getreten. Allerdings wird sie aufgrund der 18-monatigen Übergangsfrist, die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG erst ab dem 13.Dezember 2024 ablösen. Der Text der Verordnung kann HIER eingesehen werden.