EFS Consulting
Looking for US-specific information? Visit our US site for content tailored to the US market.
09.12.2025

Produktverantwortung & EPR: Wie Unternehmen jetzt die Weichen für die Zukunft stellen

Unternehmen stehen vor einem tiefgreifenden Wandel: Weg vom reinen Produktverkauf – hin zu einer Verantwortung, die Entwicklung, Nutzung und Rückführung gleichermaßen umfasst. Dieses Insight erläutert, was Produktverantwortung und erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) bedeuten, welche gesetzlichen Vorgaben relevant sind und warum sich proaktives Handeln auszahlt.

Das Wichtigste in Kürze  

  • Produktverantwortung verpflichtet zu sicherem, langlebigem und rechtskonformem Produktdesign – traditionell bis zur Nutzung. 
  • EPR erweitert diese Verantwortung auf den gesamten Lebenszyklus: Hersteller finanzieren und organisieren Sammlung, Recycling und Entsorgung.
  • Treiber sind EU-Regulierungen und wachsende Erwartungen von Kund:innen so wie Investor:innen. 
  • Richtig umgesetzt bietet EPR: Effizienzgewinne, Kostenvorteile und Differenzierungspotenzial. 

 

Produktverantwortung und Erweiterte Produktverantwortung (EPR) einfach erklärt 

Im Zuge der Transformation hin zur Kreislaufwirtschaft gewinnt das Thema Produktverantwortung zunehmend an strategischer Bedeutung. Während Unternehmen früher vor allem für Herstellung und Nutzung ihrer Produkte verantwortlich waren, rückt heute der gesamte Lebenszyklus in den Fokus – von der Entwicklung über den Vertrieb bis hin zu Rückführung, Wiederverwertung und Entsorgung. Ziel ist es, Umweltbelastungen entlang der Wertschöpfungskette zu minimieren und Ressourcen effizienter einzusetzen. Neben den R-Strategien zählt die erweiterte Produktverantwortung als Schlüsselinstrument, um Prinzipien der Kreislaufwirtschaft in konkrete Unternehmenspraxis zu überführen. 

Definition Produktverantwortung 

Die klassische Produktverantwortung verpflichtet Hersteller und Händler, ihre Produkte sicher, zuverlässig und gesetzeskonform zu gestalten. Sie soll gewährleisten, dass Konsument:innen vor gesundheitlichen und materiellen Schäden geschützt werden und Produkte über ihre Nutzungsdauer hinweg einwandfrei funktionieren. 

Darüber hinaus verfolgt der Ansatz einen präventiven Charakter: Unternehmen sollen durch Qualität, Langlebigkeit und Reparierbarkeit einen Anreiz für nachhaltige Produktgestaltung schaffen. Traditionell endet die Verantwortung der Unternehmen jedoch mit dem Verkauf. Für Sammlung, Entsorgung oder Recycling sind meist die öffentliche Hand oder Konsument:innen zuständig. 

Diese Sichtweise stößt heute an ihre Grenzen – angesichts von Ressourcenknappheit, Umweltverschmutzung und steigendem Abfallaufkommen fordern Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zunehmend eine ganzheitliche Verantwortung entlang des Lebenszyklus. 

Definition Erweiterte Produktverantwortung 

Die Erweiterte Produktverantwortung (EPR) ist ein politisches und wirtschaftliches Steuerungsinstrument, das Hersteller verpflichtet, die Verantwortung für ihre Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu tragen. Damit wird das klassische Prinzip der Produktverantwortung um ökologische, organisatorische und finanzielle Dimensionen erweitert. EPR basiert auf dem Verursacherprinzip („Polluter Pays Principle“): Wer ein Produkt auf den Markt bringt, ist auch für die ökologischen und finanziellen Folgen seines Lebensendes verantwortlich. 

Der Begriff „Hersteller“ wird im Rahmen der EPR bewusst weit gefasst. Er schließt nicht nur produzierende Unternehmen ein, sondern ebenso Importeure, Eigenmarken-Anbieter und Online-Händler, also alle Akteur:innen, die Produkte erstmals in einem Markt bereitstellen. Damit wird sichergestellt, dass Verantwortung entlang globaler Wertschöpfungsketten übernommen wird und Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahren verhindert werden. 

Ziel der EPR im Überblick 

  • Umweltkosten in die Produktgestaltung integrieren 
  • Abfallmengen und Deponievolumen reduzieren 
  • Materialkreisläufe fördern  
  • Kommunen finanziell entlasten 
  • Innovationen für umweltfreundliches Produktdesign fördern 

Warum Unternehmen das Thema jetzt priorisieren sollten 

Kaum ein Nachhaltigkeitsthema entwickelt sich derzeit so dynamisch wie die erweiterte Produktverantwortung. Regulatorischer Druck, steigende Verbraucheranforderungen und Lieferkettentransparenz führen dazu, dass EPR längst kein Nischenthema mehr ist, sondern ein zentraler Bestandteil unternehmerischer Governance. 

Einige Länder, darunter etwa Frankreich, haben EPR-Systeme auf zusätzliche Produktgruppen wie Möbel, Spielzeuge oder Sportartikel ausgeweitet. 

Unternehmen, die sich frühzeitig mit EPR auseinandersetzen, verschaffen sich klare Vorteile: 

  • Regulatorische Sicherheit: proaktive Vorbereitung auf bevorstehende gesetzliche Vorgaben 
  • Kostenreduktion: durch optimierte Materialflüsse und geringere Entsorgungsaufwendungen 
  • Wettbewerbsvorteile: durch nachhaltiges Design, transparente Lieferketten und ökologische Markenpositionierung 
  • Risikominimierung: Vermeidung von Bußgeldern, Vertriebsverboten und Reputationsschäden 

Kurz gesagt: Produktverantwortung ist Pflicht – und wird zum Wettbewerbsvorteil für alle, die jetzt handeln. 

 

Wie funktioniert EPR in der Praxis: Die zentralen Säulen 

Damit erweiterte Herstellerverantwortung wirksam greifen kann, stützt sie sich in der Praxis auf mehrere eng verzahnten Säulen, die sowohl finanzielle als auch organisatorische Verantwortlichkeiten der Unternehmen klar definieren. 

Finanzielle Verantwortung: Die Rolle der Rücknahmesysteme 

Unternehmen tragen die Kosten für Sammlung, Sortierung, Recycling und Entsorgung ihrer Produkte. Dies erfolgt in der Regel über sogenannte „Producer Responsibility Organisations, Rücknahme- und Verwertungssysteme, an die Hersteller Gebühren abführen. Diese Gebühren werden häufig nach Materialart und Recyclingfähigkeit der Produkte moduliert („eco-modulated fees“). So wird sichergestellt, dass Abfallmanagement nicht mehr auf Kosten der Allgemeinheit erfolgt, sondern durch jene, die die Produkte in Umlauf bringen. 

Organisatorische Verantwortung: Vom Design bis zur Rücknahme 

Neben der Finanzierung liegt auch die praktische Umsetzung in der Verantwortung der Unternehmen. Sie müssen geeignete Rücknahme-, Sammel- und Verwertungssysteme bereitstellen oder sich bestehenden Systemen anschließen. 

EPR beginnt bereits im Designprozess: Produkte sollen langlebig, reparierbar und recyclingfähig sein. Viele Regulierungen schreiben mittlerweile konkrete Designanforderungen vor, etwa Mindestanteile an Rezyklaten, modulare Bauweisen oder Kennzeichnungspflichten. 

Gleichzeitig sind Unternehmen verpflichtet, Verbraucher:innen klar über Rückgabemöglichkeiten zu informieren – etwa über Sammelstellen für Altgeräte, Rückgabeboxen im Handel oder Pfandsysteme. Diese Informationspflicht stärkt die Transparenz und fördert eine korrekte Entsorgung. 

Fazit: EPR verpflichtet Unternehmen nicht nur dazu zu zahlen, sondern zu einem aktiven Mitgestalten funktionierender Kreislaufstrukturen. 

 

Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen: Was müssen Unternehmen beachten? 

Die erweiterte Herstellerverantwortung ist fest im europäischen und nationalen Umweltrecht verankert. Die rechtlichen Vorgaben bestimmen, welche Produktgruppen unter die EPR fallen, welche Rücknahme-, Sammel- und Recyclingpflichten bestehen und wie deren Einhaltung kontrolliert wird. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie regulatorische Anforderungen sowohl auf EU-Ebene als auch im jeweiligen Mitgliedstaat berücksichtigen müssen. 

EU-Ebene: Relevante Rechtsakte & Reformen 

Auf europäischer Ebene entsteht derzeit ein umfassender Regulierungsrahmen, der die EPR schrittweise stärkt und vereinheitlicht. Kernstück ist die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG). Sie definiert grundlegende Prinzipien der Produktverantwortung und schreibt seit der Reform 2018 verbindliche Mindeststandards vor, darunter: 

  • transparente und verursachergerechte Finanzierungsmechanismen 
  • regelmäßige Berichterstattung über Zielerreichung 
  • Gebührenmodelle, die Recyclingfähigkeit und ökologische Auswirkungen berücksichtigen 

Aufbauend auf diesen Grundsätzen treiben mehrere Rechtsakte die Ausweitung von EPR maßgeblich voran: 

  • Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR): Einführung einheitlicher EU-weiter Vorgaben zu Registrierung, Beteiligung an Sammel- und Recyclingsystemen sowie ambitionierten Recycling- und Rezyklatquoten. Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und schafft damit einen verbindlichen Rechtsrahmen für alle Inverkehrbringer von Verpackungen. 
  • Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR): Verpflichtet Unternehmen, Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Ressourceneffizienz bereits in der Produktentwicklung nachzuweisen. Die Verordnung verankert damit Nachhaltigkeitskriterien direkt im Designprozess. 
  • EPR-Systeme für Textilien (in Vorbereitung): Hersteller sollen künftig verpflichtend zur Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung von Textilien beitragen und deren Kreislauffähigkeit nachweisen. 

Ergänzt wird dieser Rahmen durch sektorale Spezialgesetzgebung: 

  • WEEE-Richtlinie: verpflichtet Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten zur Rücknahme, Behandlung und Verwertung von Altgeräten 
  • EU-Batterieverordnung (2023/1542): legt Sammelquoten, Recyclinganforderungen, Materialvorgaben sowie Informations- und Kennzeichnungspflichten fest 
  • Altfahrzeugrichtlinie (2000/53/EG): regelt Rücknahme, Verwertungsquoten und schadstoffarmes Design für Fahrzeuge am Lebensende 

Gemeinsam verfolgen diese Regelwerke das Ziel, die Produktverantwortung europaweit einheitlich, transparent und überprüfbar umzusetzen. Unternehmen müssen daher zunehmend sicherstellen, dass ihre Produkte nicht nur in einem Mitgliedstaat, sondern EU-weit den gleichen Anforderungen genügen. 

Nationale Umsetzung: Das Beispiel Österreich (AWG) 

In Österreich ist die EPR im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) verankert. Es legt fest, dass Hersteller, die Produkte in Verkehr bringen, Verantwortung für deren Rücknahme und Verwertung übernehmen müssen. 

Die konkrete Umsetzung erfolgt durch spezielle Verordnungen, etwa die Verpackungsverordnung (VVO), die für alle Inverkehrbringer von Verpackungen gilt.
Seit 2023 müssen ausländische Unternehmen, die nach Österreich liefern, einen inländischen Bevollmächtigten benennen und sich beim Umweltbundesamt registrieren. Zudem besteht eine Pflicht zu regelmäßigen Mengenmeldungen und zur Lizenzierung bei einem Sammelsystem. 

Auch für andere Produktgruppen wie Elektroaltgeräte und Batterien gelten spezifische Regelungen (Elektroaltgeräteverordnung, Batterienverordnung). Verstöße gegen EPR-Pflichten werden als Verwaltungsübertretungen geahndet und können mit Geldbußen oder Vertriebsverboten sanktioniert werden. 

Nationale Umsetzung: Das Beispiel Deutschland  

In Deutschland bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die gesetzliche Grundlage der EPR. Schon seit den 1990er-Jahren schreibt es Herstellern vor, Verantwortung für die Rücknahme ihrer Produkte zu übernehmen. 

Die konkreten Pflichten sind in Spezialgesetzen geregelt: 

  • Verpackungsgesetz (VerpackG): Registrierungspflicht im öffentlichen LUCID-Register und Beteiligung an einem dualen System. 
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Verpflichtet Hersteller zur Rücknahme und ordnungsgemäßen Entsorgung von Altgeräten. 
  • Batteriegesetz (BattG): regelt Sammlung und Recycling von Batterien. 

Das VerpackG gilt als besonders streng: Schon das erste in Verkehr gebrachte Produkt unterliegt der Registrierungspflicht – eine Bagatellgrenze existiert nicht. Online-Marktplätze und Händler dürfen ebenso nur registrierte Produkte anbieten. Verstöße werden mit Bußgeldern oder mit Vertriebsverboten sanktioniert. 

Angesichts derhochdynamischen Regulierungslandschaftist ein Compliance-Management-System unerlässlich, um die Vielzahl an Vorgaben systematisch zu erfassen und umzusetzen. Die stetig wachsenden und thematisch breit gefächerten Anforderungen betreffen sämtliche Produktkategorien und lassen sich ohne ein strukturiertes System kaum sachgerecht steuern. 

Weitere freiwillige Maßnahmen und kommende Regulierungen 

Neben bestehenden gesetzlichen Vorgaben treiben EU-Initiativen die erweiterte Herstellerverantwortung weiter voran. Mit dem European Green Deal und dem EU-Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft rückt die Kreislauffähigkeit von Produkten zunehmend in den Mittelpunkt. 

Ein zentrales Instrument ist die Ökodesign-Verordnung (ESPR). Sie erweitert Nachhaltigkeitsanforderungen auf viele Produktgruppen und ermöglicht künftig verpflichtende Vorgaben zu Reparierbarkeit, Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit. Ergänzend sorgt der Digitale Produktpass für mehr Transparenz zu Materialien und Reparaturinformationen. 

Auch im Verpackungsbereich stehen Veränderungen bevor: Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab 2026 und führt einheitliche Regeln, höhere Recycling- und Wiederverwendungsquoten sowie Einschränkungen für schwer recycelbare Verpackungen ein. Gleichzeitig sollen Gebühren stärker an der Umweltleistung ausgerichtet werden. 

Sanktionen und Durchsetzung 

Die beste Regulierung nützt wenig ohne wirksame Durchsetzung. Die Einhaltung der EPR-Vorgaben wird zunehmend überwacht. Neben staatlichen Kontrollen spielt auch der Markt selbst eine aktive Rolle: Wettbewerbsverbände und Mitbewerber können Verstöße abmahnen oder Vertragsstrafen durchsetzen. Offene Register wie LUCID erhöhen die Transparenz und ermöglichen eine wirksame Marktüberwachung. 

Die Botschaft ist eindeutig: EPR-Compliance ist kein optionales Nachhaltigkeitsthema, sondern eine rechtliche Verpflichtung. 

 

Wer ist betroffen? 

1. Verantwortliche Akteure 

EPR gilt für eine breite Gruppe von Unternehmen – nicht nur für klassische Produzenten. Entscheidend ist, wer ein Produkt erstmals gewerblich in Verkehr bringt. Dazu zählen: 

  • Hersteller und Markeninhaber:innen 
  • Importeure und Handelsvertreter:innen 
  • Eigenmarken-Anbieter 
  • Online-Händler und Fulfillment-Dienstleister 

Auch kleine Unternehmen und Start-ups sind nicht ausgenommen: Die Pflichten greifen ab dem ersten verkauften Produkt. 

2. Produktkategorien  

EPR erstreckt sich mittlerweile auf zahlreiche Produktgruppen, die typischerweise zu Abfall werden: 

  • Verpackungen: Verkaufs-, Transport- und Einwegverpackungen. Hersteller müssen sich registrieren, Lizenzentgelte zahlen und Recycling finanzieren. 
  • Elektro- und Elektronikgeräte: Haushaltsgeräte, IT-Technik, Unterhaltungselektronik. Hersteller müssen Altgeräte zurücknehmen und Recyclingquoten einhalten. 
  • Batterien und Akkus: Von tragbaren Batterien bis zu Industriebatterien; Hersteller müssen Sammelstellen bereitstellen und Recycling sicherstellen. 
  • Fahrzeuge: Pkw- und Lkw-Hersteller sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. 
  • Textilien (in Vorbereitung): Bis 2028 sollen Hersteller von Kleidung und Heimtextilien in ein EU-weites EPR-System eingebunden werden. 

 

Chancen durch EPR: Verantwortung als strategischer Erfolgsfaktor  

EPR wird oft primär als gesetzliche Verpflichtung wahrgenommen. Doch richtig verstanden, bietet sie vielfältige Chancen – ökologisch, ökonomisch und strategisch. 

  • Kostenersparnisse und Ressourceneffizienz: Durch geschlossene Materialkreisläufe sinken Material- und Entsorgungskosten. Unternehmen, die Sekundärrohstoffe einsetzen, werden unabhängiger von volatilen Rohstoffmärkten. 
  • Innovationstreiber für nachhaltiges Design: Die Berücksichtigung von Entsorgungs- und Recyclingaspekten im Produktdesign fördert Innovationen. Modularität, sortenreine Materialien oder biobasierte Rohstoffe schaffen Wettbewerbsvorteile. 
  • Stärkung der Markenreputation: Transparente Rücknahmesysteme und zirkuläre Produktstrategien stärken das Vertrauen von Kund:innen und Investor:innen und tragen zur ESG-Konformität bei. 
  • Resilienz durch Kreislaufsysteme: Wer Rücknahmestrukturen etabliert, schafft zugleich stabile Materialströme und reduziert Abhängigkeiten von Importen und globalen Lieferkettenrisiken. 

EPR entwickelt sich somit zu einem strategischen Instrument der Unternehmenssteuerung – es verbindet ökologische Verantwortung mit betriebswirtschaftlichem Nutzen. 

 

Expertise in Aktion: Wie EFS Kreislaufwirtschaftsexpert:innen die EPR in eine strategische Chance verwandelt  

Die Einführung und Umsetzung erweiterter Produktverantwortung bringt für Unternehmen vielschichtige Anforderungen mit sich – geprägt durch dynamische Regulierung, globale Lieferketten und zunehmende Berichtspflichten. 

EFS Consulting begleitet Organisationen dabei, EPR nicht nur regelkonform, sondern strategisch wertschöpfend zu verankern. Im Fokus steht die Einbettung von EPR als Bestandteil nachhaltiger Unternehmensführung – weniger als Kostenblock, sondern als Investition in Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsdifferenzierung. 

Konkret umfasst der Ansatz: 

  • Regulatorische Gap-Analyse & Compliance Roadmap: Bewertung bestehender Systeme, Identifikation von Lücken und Entwicklung klarer Umsetzungsschritte 
  • Operative EPR-Architektur: Aufbau effizienter Rücknahme-, Sammel- und Recyclingprozesse, inkl. Governance-Modelle und Verantwortlichkeiten 
  • Eco-Design & Produktstrategie: Integration von Design-for-Reuse, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Sekundärmaterialeinsatz in Entwicklungs- und Einkaufsprozesse 
  • Digitale Enablement-Lösungen: Systematische Automatisierung von Mengenmeldungen, Datenmanagement, Rückverfolgung & Reporting, Entwicklung und Integration digitaler Produktpass-Systeme 
  • Einbettung in ESG & Geschäftssteuerung: Integration in EU-Taxonomie, CSRD/ESRS, KPI-Systeme und Risiko- & Investitionsentscheidungen 

EFS Consulting beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit dem Thema Kreislaufwirtschaft, veröffentlicht dazu Whitepaper zu regulatorischen Entwicklungen und zentralen Fragestellungen und teilt wichtige Erkenntnisse regelmäßig in Podcasts – für alle, die noch tiefer in das Thema einsteigen möchten. 

 

Fazit  

Die Erweiterte Produktverantwortung (EPR) ist mehr als ein regulatorisches Konzept: Sie ist ein Schlüsselmechanismus der europäischen Kreislaufwirtschaft. Sie verpflichtet Hersteller, Produkte ganzheitlich zu denken – von der Entwicklung bis zur Rückführung. Unternehmen, die EPR aktiv umsetzen, leisten nicht nur einen Beitrag zu Umwelt- und Ressourcenschutz, sondern schaffen sich auch ökonomische Vorteile: geringere Kosten, höhere Effizienz und langfristige Wettbewerbsfähigkeit. 

EPR ist damit kein reines Compliance-Thema, sondern eine Chance, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit miteinander zu verbinden – und den Übergang zu einer wirklich zirkulären Wirtschaft aktiv mitzugestalten. 

 

FAQs  

Was ist der Unterschied zwischen Produktverantwortung und EPR? 

Produktverantwortung umfasst die sichere und gesetzeskonforme Gestaltung von Produkten bis zum Verkauf, während EPR die Verantwortung auf den gesamten Lebenszyklus ausweitet – inklusive Rücknahme, Recycling und Entsorgung. 

Welche Rolle spielt die EU-Ebene für die EPR-Umsetzung in Deutschland oder Österreich? 

Die EU-Ebene setzt den zentralen Rahmen für die erweiterte Herstellerverantwortung und bestimmt maßgeblich, wie EPR in Deutschland und Österreich ausgestaltet wird. Kernstück ist die Abfallrahmenrichtlinie, die verbindliche Mindeststandards definiert – wie etwa verursachergerechte Finanzierungsmechanismen, transparente Berichterstattung und ökologisch modulierte Gebühren. Aufbauend darauf konkretisieren sektorale EU-Rechtsakte wie die PPWR, die ESPR, die WEEE-Richtlinie, die EU-Batterieverordnung oder die Altfahrzeugrichtlinie detaillierte Pflichten für Registrierung, Rücknahme, Sammel- und Recyclingquoten.  

Da diese Vorgaben für alle Mitgliedstaaten gelten, müssen Deutschland und Österreich sie national in ihre Abfallgesetze (KrWG bzw. AWG) und Spezialverordnungen überführen. Damit prägt die EU-Ebene sowohl das inhaltliche Pflichtenset als auch den Grad der Harmonisierung: Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass ihre Produkte EU-weit denselben Produktdesign-, Rücknahme- und Recyclinganforderungen entsprechen. Die EU fungiert somit als Treiber für eine einheitliche, ambitionierte und kontrollierbare EPR-Umsetzung in beiden.  

 

Muss sich jedes Unternehmen in LUCID registrieren? 

Ja, wenn das Unternehmen in Deutschland gewerbsmäßig mit Verpackungen in Verkehr bringt, gilt grundsätzlich eine Registrierungspflicht im zentralen Verpackungsregister LUCID der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). 

Mehr über diese Business Area
Sustainability