Schweden unterstützt den Kauf von emissionsfreien Lkw
Schweden plant, mittelfristig die Anschaffung von emissionsfreien Lkw zu subventionieren.
Die Schwedische Regierung hat einen Entwurf zur Änderung seiner Verordnung 2020:750 über staatliche Beihilfen für bestimmte umweltfreundliche Fahrzeuge veröffentlicht. Mit den Gesetzesänderungen werden staatliche Subventionen für den Kauf von Lkw und Arbeitsmaschinen eingeführt.
Die staatlichen Beihilfen werden für eine Reihe verschiedener Fahrzeuge gewährt, darunter emissionsfreie und saubere schwere Lkw, leichte Elektro-Lkw und gasbetriebene Lkw sowie umweltfreundliche Arbeitsmaschinen, d. h. motorisierte Maschinen einschließlich Traktoren. Für jede Fahrzeugkategorie enthält das Gesetz spezifische Definitionen. Grüne Arbeitsmaschinen sind beispielsweise alle motorisierten Maschinen oder Traktoren mit einer Nutzleistung von mindestens 15 kW, die mit Strom oder Kraftstoffen betrieben werden.
Unterschiedliche Höhen der Beihilfen
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der Art des gekauften Fahrzeugs und der Unternehmensgröße und ist nach oben begrenzt. Für emissionsfreie schwere Lastkraftwagen beträgt die maximale Beihilfe 25 % der Anschaffungskosten des Fahrzeugs und ist abhängig von der Unternehmensgröße. Saubere Lkw werden mit bis zu 20 % der Anschaffungskosten bezuschusst und hängen ebenfalls von der Größe des Unternehmens ab. Leichte Elektro-Lkw können mit bis zu 30 %, höchstens jedoch mit 50.000 SEK gefördert werden.
Die Zuschüsse werden so lange gewährt, wie Mittel verfügbar sind. Außerdem wird die Obergrenze in den folgenden zwei Jahren schrittweise gesenkt, bis sie ganz abgeschafft wird.
Genehmigung zur Gewährung staatlicher Beihilfen durch die EU
Der von Schweden vorgelegte Entwurf basiert auf EU-Recht. Im Jahr 2014 hat die EU die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 erlassen, auch bekannt als Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Dieses Gesetz zielt darauf ab, Unternehmen staatliche Subventionen für die Anschaffung von sauberen Fahrzeugen zu gewähren. Vor dieser Verordnung mussten die EU-Mitgliedstaaten eine vorherige Genehmigung bei der Europäischen Kommission einholen, da staatliche Beihilfen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil schaffen und generell nicht zulässig sind.
Mit der Gewährung staatlicher Beihilfen will Schweden umweltfreundlichere leichte und schwere Lastkraftwagen und Arbeitsmaschinen fördern. Der Änderungsentwurf kann hier abgerufen werden.