EFS Consulting
10.12.2020

Regelungsupdate für die Verkehrssicherheit von Bussen

Chile aktualisierte seine Regelung für die Verkehrssicherheit von Bussen mit dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten in Einklang mit der „Stockholm Declaration 2020“ zu reduzieren. 

Während der dritten globalen Ministerkonferenz zur Verkehrssicherheit in Stockholm im Februar 2020 wurde die so genannte „Stockholm Declaration 2020“ verabschiedet; ein Dokument, das das von den Vereinten Nationen in der „Decade for Action of the Road Safety 2011 – 2020“ verkündete Ziel bekräftigt die Zahl der Todesopfer bei Verkehrsunfällen weltweit bis 2030 um 50% zu senken. Die Erklärung wurde auch von Chile unterzeichnet, das feststellte, dass es in den letzten Jahren in seinem Land mehrere Verkehrsunfälle mit Überlandbussen mit Todesopfern, darunter auch Minderjährige, zu beklagen hatte. 

Um die Verkehrssicherheit von Bussen zu erhöhen, aktualisierte Chile sein „Decree 175“, das die Sicherheitsbedingungen und Konstruktionskriterien für Busse festlegt, die für den öffentlichen Personenüberlandverkehr bestimmt sind. Die wichtigste Änderung wird darin bestehen, dass von nun an die Benutzung des Beckengurtes für alle Passagiere verpflichtend sein wird. Zudem müssen Sitze von Bussen, mit denen öffentliche oder private Überlandverkehrsdienste erbracht werden, ab dem 1. Juli 2021 mit einem Dreipunktgurt ausgestattet sein. 

Außerdem wurde die Liste der technischen Anforderungen an Sicherheitsgurte in Bussen durch das neue Dekret partiell geändert. Sie können nun der UNECE-Regelung Nr. 14 (Verankerung) und der UNECE-Regelung Nr. 16 (Sicherheitsgurte), der „Resolution 445/2013 CONTRAN Anhang V“ und der „Resolution 754/2018 CONTRAN“ sowie „CFR 49 571 – 209“ (Sicherheitsgurte) und „CFR 49 571 – 208“ (Unfallschutz für Insassen) oder „32 KMVSS Artikel 103“ entsprechen. 

Der vollständige Text des neuen Dekrets ist in spanischer Sprache unter folgendem Link abrufbar. 

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