Die EU führt eine neue REACH-Verordnung zur Beschränkung von PFHxA zum Schutz der Gesundheit und Umwelt ein
Am 19. September 2024 kündigte die Europäische Kommission („Kommission„) wichtige Änderungen zur Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, „REACH„) an, die sich auf Undecafluorhexansäure („PFHxA“) und verwandte Stoffe konzentrieren. Diese Änderung ist ein entscheidender Schritt in den Bemühungen der EU, Menschen und Umwelt vor den Risiken zu schützen, die von gefährlichen Chemikalien, insbesondere von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen („PFAS„), ausgehen.
Umfang der neuen REACH-Beschränkungen für PFHxA
Die oben erwähnte neue REACH Beschränkung ist Bestandteil einer umfassenderen Initiative, deren Ziel es ist, PFAS-Emissionen zu reduzieren, den wachsenden Bedenken hinsichtlich ihrer Langlebigkeit in der Umwelt Rechnung zu tragen und mögliche Gesundheitsrisiken zu minimieren.
PFHxA, ein Mitglied der PFAS-Familie, ist für „dauerhafte chemische“ Eigenschaften bekannt. Es zählt aufgrund extremer Langlebigkeit, Wasserlöslichkeit und Bioakkumulation zu den sogenannten forever chemicals. PFHxA und verwandte Verbindungen sind nicht abbaubar, reichern sich in der Umwelt an und stellen ein langfristiges Kontaminationsrisiko dar. Studien haben gezeigt, dass der Kontakt mit PFAS zu schwerwiegenden Gesundheitsproblemen wie Krebs, Leberschäden und Hormonstörungen führen kann. Die Europäische Chemikalienagentur („ECHA„) hat Bedenken bezüglich PFHxA geäußert und die Kommission veranlasst, strengere Kontrollen hinsichtlich deren Verwendung einzuführen.
Die neu eingeführten REACH-Beschränkungen zielen speziell auf die Verwendung von PFHxA und ähnlichen Stoffen in Sektoren ab, in denen die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht angemessen kontrolliert werden. Insbesondere verbietet die Verordnung PFHxA in Verbrauchertextilien, Lebensmittelverpackungen, Imprägnier Sprays, Kosmetika und bestimmten Feuerlöschschäumen, die aufgrund ihrer weit verbreiteten Verwendung bedeutende Verursacher von Schadstoffemissionen sind.
Diese Beschränkungen gelten jedoch nicht für alle Branchen. Bestimmte Branchen, wie z. B. Halbleiterherstellung, Batterieproduktion und grüne Wasserstoff-Brennstoffzellen, sind ausgenommen, da es keine praktikablen Alternativen gibt.
Schrittweise Umsetzung: Übergangsfristen für die Industrie
Die neuen PFHxA-Beschränkungen werden schrittweise umgesetzt, um der Industrie Zeit zu lassen, auf sicherere Alternativen umzustellen. Die Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Je nach Anwendungsbereich haben die Unternehmen zwischen 18 Monaten und fünf Jahren Zeit, um der Verordnung nachzukommen.
So wird beispielsweise die Verwendung von PFHxA in Verbrauchertextilien, Lebensmittelverpackungen und bestimmten Feuerlöschschäumen schrittweise in 18 Monaten eingestellt, während Branchen wie die Zivilluftfahrt bis zu fünf Jahre Zeit haben, sich anzupassen.
Diese gestaffelte Umsetzung ermöglicht es der Industrie, alternative Technologien zu entwickeln und gleichzeitig die Unterbrechung der Lieferkette zu minimieren. Außerdem wird damit das Ziel der Kommission unterstützt, Innovationen bei sichereren chemischen Ersatzstoffen zu fördern und nachhaltige Industriepraktiken zu unterstützen.
PFHxA als PFOA-Ersatzstoff: ein wachsendes Problem
PFHxA wurde häufig als Ersatz für Perfluoroctansäure („PFOA„) verwendet, eine weitere schädliche PFAS-Verbindung, die bereits in der EU verboten ist. Obgleich es als sicherere Alternative vermarktet wird, deuten neuere Forschungsergebnisse darauf hin, dass PFHxA aufgrund dessen Persistenz und Mobilität im Wasser möglicherweise ähnliche Risiken wie PFOA birgt.
PFHxA ist derzeit nicht für die Verwendung in der EU zugelassen. Trotzdem finden sich verwandte Stoffe häufig in Konsumgütern wie Textilien, Feuerlöschschäumen und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie Papier- und Kartonverpackungen. Die jüngsten Beschränkungen der Kommission zielen darauf ab, PFHxA-Emissionen zu reduzieren und eine weitere Kontamination zu verhindern.
Darüber hinaus hat die Kommission betont, wie wichtig es ist, PFAS-Emissionen in allen Sektoren zu reduzieren, da diese Chemikalien zunehmend in der Trinkwasserversorgung nachgewiesen werden und sich in der Nahrungskette bioakkumulieren.
Ausgewogener Ansatz bei der Regulierung
Die Entscheidung der Kommission, PFHxA im Rahmen von REACH zu beschränken, ist das Ergebnis umfassender Konsultationen mit Interessengruppen, einschließlich EU-Mitgliedstaaten, Industrie und Umweltorganisationen, sowie den wissenschaftlichen Bewertungen des Ausschusses für Risikobeurteilung („RAC„) und des Ausschusses für sozioökonomische Analyse („SEAC„) der ECHA. Die Ausschüsse kamen zu dem Schluss, dass die Beschränkung der Verwendung von PFHxA in Bereichen mit hohem Risiko, in denen es sicherere Alternativen gibt, der wirksamste Ansatz ist, ohne unverhältnismäßig große sozioökonomische Schäden zu verursachen.
Die Verordnung schafft ein Gleichgewicht zwischen den Umwelt- und Gesundheitsrisiken und den sozioökonomischen Auswirkungen des Verbots von PFHxA in bestimmten Sektoren und stellt sicher, dass die Industrie die nötige Flexibilität hat, um die Vorschriften einzuhalten, ohne einem unangemessenen wirtschaftlichen Druck ausgesetzt zu sein.
Die neuen Beschränkungen stehen auch im Einklang mit den umfassenderen Zielen der EU im Rahmen des Green Deal, mit dem bis 2050 eine schadstofffreie Umwelt erreicht werden soll. Neben den PFHxA-spezifischen Beschränkungen prüft die Kommission weitere Vorschläge zur Regulierung der Verwendung von PFAS in anderen Sektoren.
Auswirkungen für Industrie und Verbraucher
Für die Industrie unterstreichen die neuen Beschränkungen die Dringlichkeit, sicherere Alternativen zu PFHxA zu finden und einzuführen. Unternehmen in den Bereichen Textilien, Lebensmittelverpackungen, Kosmetika und Brandbekämpfung werden ihre Prozesse und Lieferketten anpassen müssen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Glücklicherweise gibt es bereits sicherere Alternativen, insbesondere in der Textil- und Verpackungsindustrie, wo die Entwicklung wasserabweisender Technologien rasch voranschreitet.
Die Verbraucher wiederum werden von der geringeren Belastung durch schädliche Chemikalien in Alltagsprodukten profitieren. Das Verbot von PFHxA in Verbrauchertextilien und Lebensmittelverpackungen wird das Risiko, mit diesen gefährlichen Stoffen in Berührung zu kommen, erheblich verringern und so zu einer Verbesserung der öffentlichen Gesundheit führen.
Fazit
Die neuen Beschränkungen der Kommission für PFHxA im Rahmen von REACH sind ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Verschmutzung durch PFAS (siehe hierzu auch udas EFS Insight zu ECHA bearbeitet Vorschlag zur Beschränkung von PFAS). Durch die gezielte Ausrichtung auf hochriskante Verwendungen und die Förderung der Entwicklung sichererer Alternativen unternimmt die EU proaktive Schritte zum Schutz von Mensch und Umwelt.
Für die von diesen Verordnungen betroffenen Branchen werden die kommenden Monate entscheidend für Innovation und Anpassung sein. Der Weg in eine PFAS-freie Zukunft ist zwar mit Herausforderungen verbunden, doch die langfristigen Vorteile einer geringeren chemischen Verschmutzung und einer verbesserten öffentlichen Gesundheit sind die Anstrengungen allemal wert. Die Product Compliance, insbesondere die Material Compliance, spielt hier eine entscheidende Rolle, da die Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Materialien die neuen Anforderungen erfüllen. Dies hilft nicht nur, regulatorische Risiken zu minimieren, sondern ermöglicht es den Unternehmen auch, proaktiv nachhaltige und umweltfreundliche Alternativen zu entwickeln.