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29.06.2021

Änderungen der REACH-Verordnung für Chemikalien

Der Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Anhänge VI bis X der REACH-Verordnung wurde veröffentlicht.

Die Verordnung der Kommission soll die Anhänge VI bis X der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ändern.

Die Verordnung enthält Klarstellungen einiger Bestimmungen in den Anhängen von REACH zu den Pflichten der Registranten gemäß Titel II und zur Rolle und den Zuständigkeiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gemäß Titel VI der Verordnung. Die Kommission und die ECHA waren in ihrem gemeinsamen Bewertungsaktionsplan vom Juni 2019 zu dem Schluss gekommen, dass einige Bestimmungen in den Anhängen der genannten Verordnung von einer Umformulierung profitieren würden, damit sie einheitlicher angewendet werden können.

Die Änderungen betreffen die Informationsanforderungen über die Identität des Registranten sowie die Identifizierung des registrierten Stoffes. Eine Reihe von Bestimmungen über toxikologische Informationen (Mutagenität, Reproduktions- und Entwicklungstoxizität) und ökotoxikologische Informationen (aquatische Toxizität, Abbau und Bioakkumulation) werden geändert, um die Pflichten der Registranten sowie die Verzichtsmöglichkeiten und die Zuständigkeiten der Agentur zu verdeutlichen.

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