EFS Consulting
27.03.2023

Permanente GB-Typgenehmigung in Kraft

Die Hersteller von Straßenfahrzeugen und mobilen Maschinen und Geräten sind verpflichtet, auf ein britisches Typgenehmigungssystem umzustellen, das das derzeitige EU-System widerspiegelt.

Mit der neuen GB-Typgenehmigungsregelung wird die Übergangsregelung ersetzt und eine spezifische GB-Typgenehmigung für vollständige Fahrzeuge eingeführt.

Am 31. Dezember 2022 ist eine neue unbefristete Maßnahme in Kraft getreten, die einen Rahmen für die Typgenehmigung von Straßenfahrzeugen und Maschinen in Großbritannien schafft. Die Regelung selbst ist Teil der Bemühungen, nach dem Brexit dauerhafte britische Vorschriften zu schaffen. Die Regelung bringt verschiedene Änderungen mit sich, von denen einige der wichtigsten Punkte im Folgenden umrissen werden.

Gesamtfahrzeuge, die der neuen Regelung für die permanente GB-Typgenehmigung unterliegen, müssen die GB-Typgenehmigung über die Vehicle Certification Agency („VCA“) mit stufenweisen Fristen beantragen. Neufahrzeuge der Klassen M und N benötigen die GB-Typgenehmigung nach dem 1. Februar 2024, während Bauteile für den Ersatzteilmarkt noch bis zum 31. Januar 2025 von der vorläufigen EU-Exit-Regelung Gebrauch machen können. Mehrstufenfahrzeuge können bis zum 31. Juli 2026 von der Übergangsfrist Gebrauch machen.

Als offizielle Genehmigungsbehörde für das Vereinigte Königreich wird die VCA der einzige technische Dienstleister für die Typgenehmigungsprüfung sein. Testverfahren von technischen Dienstleistern, die nicht der VCA angehören, sind bis zum 31. Dezember 2026 zugelassen. Danach müssen die Hersteller einen Vertreter mit Sitz in Großbritannien benennen und die Typgenprüfung bei der VCA durchführen. Das GB-Typgenehmigungsverfahren wird dabei durch einen von der VCA bereitgestellten digitalen Self-Service-Port erleichtert, der sich derzeit in der Testphase befindet.

Die EU-Konformitätsbescheinigungen werden noch bis Juli 2026 akzeptiert. Die technischen Anforderungen der neuen Regelung ähneln jedoch denen, die in der EU am Tag des Brexits galten. Sollte die EU strengere Vorschriften erlassen (wie es bei den Euro-7-Normen vorgesehen ist), werden die entsprechenden Fahrzeuge weiterhin für die GB-Zulassung akzeptiert. UNECE-Regelungen, die im Rahmen der EU-Regelung (und der vorläufigen GB-Regelung) akzeptiert wurden, werden auch im Rahmen der neuen Regelung weiterhin anerkannt.

Der Text der Regelung kann hier eingesehen werden und weitere Informationen über die neue Typengenehmigung hier.

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