EFS Consulting
04.02.2021

Öffentliche Konsultation der EU zu Spurhaltesystemen

Die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission bezüglich Spurhaltesystemen (ELKS) läuft bis zum 11. Februar 2021.

Nach den neuen EU-Vorschriften zur Fahrzeugsicherheit müssen alle neuen Pkw- und Transporter-Modelle ab Juli 2022 und bestehende Modelle ab Juli 2024 mit Spurhaltesystemen (ELKS) ausgestattet sein. Das System hilft dem Fahrer, sicher innerhalb seiner Fahrspur oder der Straßenbegrenzung zu bleiben, um Unfälle zu vermeiden.  Ziel der Konsultation ist es, die Anforderungen und Prüfungen für die Zulassung von Fahrzeugen mit diesen Systemen festzulegen. 

Die vorgeschlagene Durchführungsverordnung legt Einzelheiten der allgemeinen Anforderungen für ELKS fest, die in der Verordnung (EU) 2019/2144 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit enthalten sind. 

Eine der in der Durchführungsverordnung genannten Prämissen für ELKS ist, dass es den Fahrer nur dann warnen und die Fahrspur korrigieren soll, wenn der Fahrer ungewollt die Fahrspur verlässt.  Der Grund dafür ist, dass es für die heutigen Technologien besonders schwierig ist, zu beurteilen, ob das Überfahren der gestrichelten Fahrbahnmarkierungen durch den Fahrer beabsichtigt ist oder nicht. Infolgedessen können unnötige Eingriffe des Spurhaltesystems den Fahrer dazu veranlassen, das System abzuschalten, wodurch ein potenzieller Sicherheitsgewinn verloren geht. 

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