ECE-Regelung für automatisierte Spurhaltesysteme
Der Geltungsbereich der UN ECE-Regelung 157 für automatische Spurhaltesysteme wurde erweitert
Das Weltforum für die Harmonisierung von Regelungen für Kraftfahrzeuge (WP.29) hat eine Änderung einer UN-Regelung für automatische Spurhaltesysteme (ALKS) angenommen, die die technischen Anforderungen für deren Einsatz in schweren Fahrzeugen einschließlich Lastkraftwagen, Bussen und Reisebussen festlegt.
Diese Änderung stellt die erste verbindliche internationale Regelung für die Einführung der so genannten „Stufe 3“ der Fahrzeugautomatisierung in schweren Fahrzeugen auf der Straße dar.
Die UN-Regelung Nr. 157 wurde im Juni 2020 vom Weltforum verabschiedet und ist seit Januar 2021 in Kraft und gilt bereits für Pkw und Transporter. Dank der Ausweitung des Geltungsbereichs der Regelung durch eine diese Woche in Genf angenommene Änderung werden für alle Fahrzeugkategorien die gleichen strengen Sicherheitsanforderungen gelten.
Die Änderung wird voraussichtlich im Juni 2022 in den 54 Vertragsländern des Übereinkommens von 1958 in Kraft treten, die die UN-Regelung 157 bereits heute umsetzen.
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