Neue Typgenehmigungsanforderungen für Unfall-Datenschreiber
Die Kommission hat einen neuen delegierten Rechtsakt veröffentlicht, um die Verordnung (EU) 2019/2144 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und deren Systeme in Bezug auf Nutzfahrzeuge und deren Unfall-Datenschreiber zu ändern.
Diese Initiative skizziert die technischen Anforderungen und Prüfverfahren zur Genehmigung von Lastkraftwagen, Bussen und Reisebussen (Kategorien M2, M3, N2 und N3) hinsichtlich ihrer Unfall-Datenschreiber (EDR) Systeme. Neben den bereits bestehenden und geänderten Regeln in der Verordnung 2019/2144 integriert sie die Anforderungen der UN-Regelung Nr. 169 in das EU-Recht. Die Initiative behandelt auch die Genehmigung von EDR-Systemen als separate technische Einheiten.
Hintergrund
Das EDR-System ist darauf ausgelegt, kritische unfallbezogene Parameter und Informationen kurz vor, während und unmittelbar nach einem Zusammenstoß aufzuzeichnen und zu speichern. Ziel ist es, präzise Unfallinformationen zu sammeln, um den Mitgliedstaaten zu helfen, Straßenverkehrssicherheitsanalysen durchzuführen und die Wirksamkeit spezifischer Maßnahmen zu bewerten. Der notifizierte Entwurf legt harmonisierte Regeln für die Prüfverfahren und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung von EDR-Systemen fest, um die Sicherheit der Fahrzeugnutzer und anderer Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgängern, zu gewährleisten und die menschliche Gesundheit und Sicherheit zu schützen.
Wesentliche Änderungen in der Regulierung
Wie bereits erwähnt, werden die EDRs als separate technische Einheiten genehmigt und die technischen Anforderungen werden an die UN-Regelung Nr. 169 angepasst. Eine verbesserte Datensicherheit ist erforderlich und muss der UN-Regelung Nr. 155 entsprechen. Die Datenabfrage soll standardisiert und sicher sein. Schließlich muss das EDR-System für die Zwecke der Fahrzeuginspektionen den korrekten Betriebszustand und die Funktionalität sowie die erforderliche Softwareintegrität überprüfen.
Inkrafttreten
Obwohl die Änderung noch ein Entwurf ist, ist das erwartete Datum der Annahme im Juli 2024. Die Bestimmungen werden jedoch erst ab dem 7. Januar 2026 gelten, die Kommission gewährt also eine Übergangsfrist für die Umsetzung dieser Anforderungen. Der Entwurf kann hier eingesehen werden.