Neue Funk-Typgenehmigungsregelung in Afghanistan
Kürzlich hat die afghanische Regulierungsbehörde für Telekommunikation (ATRA) aktualisierte Regelungen für die Typgenehmigung einschließlich neuer Kennzeichnungsvorschriften veröffentlicht.
Gemäß der Regelung unterliegen alle Geräte, die in Verbindung mit der Bereitstellung von Funkkommunikation verwendet werden oder verwendet werden sollen, der Typgenehmigung durch die ATRA.
Diese Regelung gilt für die folgenden Geräte, ist aber nicht auf diese beschränkt:
– Fixed Radio Transmitters
– Mobile Terminal Equipment
– Broadcasting Equipment
– Satellite Transmitter Equipment
– Frequency dependent Medical Equipment and Devices
– Short Range Radio Devices
Alle Antragsteller für eine Typgenehmigung müssen sich in der ATRA-Datenbank als Lieferant von Geräten registrieren lassen. Diese Registrierung ist eine einmalige Aktivität ohne zusätzliche Kosten für den Antragsteller. Die Registrierung wird jedoch nur für in Afghanistan registrierte Unternehmen gewährt.
Alle typgenehmigten Geräte müssen ein lesbares Etikett haben, das dauerhaft an der Außenseite des Geräts angebracht ist. Das Etikett muss angebracht werden, bevor das Gerät auf dem afghanischen Markt bereitgestellt wird.