EFS Consulting
20.01.2021

Neue australische Design Rule für Fahrzeugkennzeichnungen

Australien aktualisiert Design Rule für Fahrzeugkennzeichnungen 

In Vorbereitung auf die Umsetzung des neuen australischen Gesetzes über Standards für Straßenfahrzeuge (Australian Road Vehicle Standards Act 2018) veröffentlichte die australische Regierung eine neue Version der Australian Design Rule (ADR) 61 zur Fahrzeugkennzeichnung. Die neue, dritte Fassung des ADR (ADR 61/03) hebt die Verpflichtung der Anbringung einer Identficiation/Compliance Plate an Fahrzeugen auf und ersetzt sie durch die Anforderung, Fahrzeuge mit einer „sicheren Fahrzeugkennzeichnung“ auszustatten. 

Die „Sichere Fahrzeugidentifikationskennzeichnung“ muss: 

(a) mindestens aufweisen: 

(i)        den Namen des „Herstellers“ oder der „Fahrzeugmarke“; und 

(ii)      die „VIN”; 

(b) an einer gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stelle am Fahrzeug fest angebracht sein; und 

(c) nicht an einem Teil des Fahrzeugs angebracht sein, das gewöhnlicherweise bei Betrieb ersetzt werden muss. 

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über die detaillierten Anforderungen von ADR 61/03 zu erfahren. 

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