EFS Consulting
26.01.2021

Ergänzungen zur General Safety Regulation für Fahrzeuge

Die Verordnung (EU) 2019/2144 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit kann ergänzt werden. 

Die Europäische Kommission veröffentlichte zwei Entwürfe delegierter Verordnungen der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2144 in Bezug auf die Warnsysteme für Schläfrigkeit und Aufmerksamkeit des Fahrers sowie die Erleichterung der Installation von Alkoholsperren in Kraftfahrzeugen. Mit dem Verordnungsentwurf wird Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen geändert. 

Der erste Verordnungsentwurf enthält empfohlene Anforderungen für die Prüfung der DDAW-Systeme (Driveriness and Attention Warning) des Fahrzeugs. Es bietet eine Referenzskala, anhand derer Hersteller und technische Dienste die Schläfrigkeit des Fahrers messen können. Die Hersteller können sich jedoch für alternative Messmethoden entscheiden. In diesem Fall muss der Prozess ordnungsgemäß dokumentiert und die in der Verordnung festgelegte Referenzskala angegeben werden. Die Verordnung (EU) 2019/2144 schreibt vor, dass Kraftfahrzeuge der Kategorien M und N ab dem 6. Juli 2022 für neue Typen und ab dem 7. Juli 2024 für alle neuen Fahrzeuge mit Systemen zur Warnung vor Schläfrigkeit und Aufmerksamkeitsverlust des Fahrers (DDAW) ausgestattet werden müssen. 

Der zweite Verordnungsentwurf enthält detaillierte Vorschriften zur Erleichterung der Installation von Alkoholsperren in Kraftfahrzeugen. Ziel dieser Initiative ist es, Bestimmungen festzulegen, die den Einbau von Alkoholverriegelungen im Ersatzteilmarkt erleichtern sollen, indem die Fahrzeughersteller aufgefordert werden, ein Installationsdokument vorzulegen, um den Technikern, die eine Alkoholverriegelung in ein bestimmtes Fahrzeugmodell einbauen, die erforderlichen Einzelheiten mitzuteilen. Die Anforderungen basieren auf der bestehenden europäischen Norm EN 50436. Eine solche Verriegelung ist nicht obligatorisch, aber die Verordnung (EU) 2019/2144 sieht eine solche Erleichterung der Installation von Alkoholverriegelungen in Kraftfahrzeugen der Kategorien M und N ab dem 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 für alle neuen Fahrzeuge vor. 

Wenn Sie mehr über die beiden Entwürfe delegierter Verordnungen der Kommission erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an das EFS Product Compliance-Team. 

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