EFS Consulting
12.07.2021

Marktüberwachung für Fahrzeuge

Die EU-Kommission hat den Entwurf einer delegierten Verordnung veröffentlicht, in welcher die funktionalen Anforderungen der Marktüberwachung von Fahrzeugen geregelt werden.

Die delegierte Verordnung konkretisiert die Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen (die sogenannte „Rahmenverordnung“). Der Entwurf der Ausführungsverordnung umfasst:

– Kriterien, die von der jeweiligen Marktüberwachungsbehörde bei der Bestimmung des angemessenen Umfangs und der Art der Überprüfung für die Einhaltung der Vorschriften anzuwenden sind;

– ein Standardformat, das die Marktüberwachungsbehörden verwenden müssen, um der Europäischen Kommission Einzelheiten über ihre geplanten Marktüberwachungstätigkeiten zu übermitteln;

– ein Standardformat, das die Marktüberwachungsbehörden für die Berichterstattung über die Ergebnisse und Feststellungen der Konformitätsprüfung verwenden müssen;

– eine Liste der Daten, die Hersteller der Europäischen Kommission zur Verfügung stellen müssen, damit diese die Konformitätsprüfung ihrer Produkte durchführen kann;

– eine Liste von Daten, die Hersteller legitimierten Drittorganisationen zur Verfügung stellen müssen, damit diese Konformitätsprüfungen an ihren Produkten durchführen können.

Nach der Fertigstellung wird die delegierte Verordnung am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Sie wird in allen ihren Teilen verbindlich sein und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten.

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