EFS Consulting
19.03.2024

Knopfbatterien: Petition für kleinere Sicherheitsmarkierungen

Am 21. September 2023 setzte die Kommission das Reese’s Law um, indem sie einen Sicherheitsstandard für Knopfzellen- und Münzbatterien sowie Konsumgüter, die solche Batterien enthalten, veröffentlichte, der in 16 CFR Teil 1263 beschrieben ist. Die Anforderungen in Bezug auf Warnhinweise scheinen in der Praxis schwer umsetzbar zu sein und stellen eine finanzielle Belastung dar. Daher hat eine Stimme aus der Industrie offiziell Änderungen an dem Gesetz vorgeschlagen.

Erforderliche Umsetzung von Warnhinweisen

Das Gesetz schreibt vor, dass Knopfzellen- und Knopfbatterien mit speziellen Warnhinweisen für die Kunden versehen werden müssen. Dazu gehören ein Warnhinweis und ein Symbol für „Nicht in Reichweite“ mit einem Durchmesser von mindestens 8 mm. Wenn der Platz für einen vollständigen Warnhinweis mit dem Symbol nicht ausreicht, muss alternativ das Symbol „Nicht in Reichweite“ auf der Vorderseite und der Warnhinweis auf der Rückseite angebracht werden, wobei das Symbol zur besseren Sichtbarkeit auf mindestens 20 mm vergrößert werden muss (16 CFR 1263.4(b)(2)).

Stellungnahmen der Industrie zu Problemen und Alternativen

Nach der Veröffentlichung ging bei der Kommission eine Petition ein von einem Hersteller ein. Er fordert die Änderung der Vorschrift dahingehend, dass ein kleineres, skalierbares Symbol für „Nicht in Reichweite“ verwendet werden kann, wenn der Platz auf der Verpackung nicht ausreicht. Der Antragsteller bezweifelt auch, dass dieses Symbol überhaupt notwendig ist, wenn Batterien mit einer Mindestgröße von 16 mm dieses Zeichen tragen, das durch die Verpackung hindurch sichtbar ist. In der Petition werden skalierbare Symbole vorgeschlagen, die je nach Verpackungsgröße von 8 mm bis 20 mm reichen. Darüber hinaus seien die Verpackungen bereits kindersicher, und die Ausgaben für neue Verpackungen würden sich auf mehrere Millionen Dollar belaufen.

Ein möglicher Kompromiss

Die Kommission bittet nun um Stellungnahmen zu weiteren noch nicht erörterten Fragen oder Problematiken mit dem Gesetz. Darüber hinaus prüft sie, ob die Verwendung eines 20 mm großen „“Außer Reichweite“-Symbols in Form eines Aufklebers auf Batterieverpackungen, auch über einer verpackten Batterie, die Sicherheitsanforderungen erfüllen und eine kostengünstige Lösung darstellen würde. Mit dieser Alternative versuchen sie, einen Kompromiss zwischen dem strikten Gesetz und den Wirtschaftsakteuren zu finden.

Mehr über diese Business Area
Compliance and Legal

Insights

Batteries
Neuer Entwurf einer Sicherheitsnorm für Batterien
Die neue Produktsicherheitsverordnung der EU
Die neue EU-Batterieverordnung rückt näher