Green Claims Directive (GCD) vs. Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Die geplante Green-Claims-Richtlinie (GCD) soll sicherstellen, dass die von Unternehmen gemachten Umweltaussagen zuverlässig, überprüfbar und vergleichbar sind. Am 12. März 2024 hat das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition zum Text der GCD angenommen. Dieser Text wird wahrscheinlich auf der Grundlage der vom EU-Rat vorgeschlagenen Änderungen geändert werden, wobei weitere Verhandlungen zwischen den beiden Gremien in der neuen Legislaturperiode erwartet werden. Neben der CSDDD und anderen Rechtsakten ist die GCD Teil der Bemühungen des Europäischen Green Deal, die Nachhaltigkeit von Unternehmen zu verbessern. Die GCD legt klare Kriterien für Umweltaussagen fest, um Greenwashing zu verhindern, das die Verbraucher in die Irre führt und den Wettbewerb verzerrt. Sie verbietet vage oder unbegründete Behauptungen und legt strenge Standards für klimabezogene Behauptungen im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten fest. Händler von Emissionszertifikaten müssen ihre Behauptungen mit spezifischen, überprüfbaren wissenschaftlichen Beweisen untermauern und dabei den Lebenszyklus des Produkts und seine Leistung im Vergleich zu Industrienormen berücksichtigen.
Die GCD richtet sich an alle Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind und explizite Umweltaussagen machen. Im Gegenteil dazu zielt die CSDDD auf größere EU- und Nicht-EU-Unternehmen mit bedeutenden Aktivitäten in der EU abzielt. Die GCD verbietet die Selbstzertifizierung und verlangt eine Überprüfung durch Dritte für Umweltangaben und Kennzeichnungssysteme. Von den nationalen Behörden wird erwartet, dass sie die Einhaltung der Vorschriften durch regelmäßige Inspektionen sicherstellen, und bei Nichteinhaltung können Geldbußen, ein vorübergehendes Verbot der öffentlichen Auftragsvergabe und andere Sanktionen verhängt werden. Durch die Vereinheitlichung der Anforderungen in der gesamten EU wird die GCD sicherstellen, dass die Verbraucher Zugang zu genauen Informationen haben, und die Transparenz und Vergleichbarkeit der ökologischen Fußabdrücke fördern. Gemeinsam stärken die GCD und die CSDDD die Rechenschaftspflicht der Unternehmen und schaffen Anreize für nachhaltige Geschäftspraktiken durch verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit.