EFS Consulting
02.09.2021

EU-Vorschriften für Lichtquellen sind anwendbar

Seit gestern gelten in allen EU-Mitgliedstaaten die im Jahre 2019 verabschiedeten EU-Verordnungen zur Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen.

Diese Verordnungen bringen wichtige Änderungen für Hersteller und Endverbraucher von Beleuchtungsprodukten mit sich. Die Energiekennzeichnungsverordnung (Verordnung über die Energieetikettierung für Lichtquellen (EU) 2019/2015) gilt nun für alle Lichtquellen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, und schreibt die Umstellung des Energieetiketts für Lichtquellen auf die neue Skala A – G vor.

Detaillierte Informationen über die in der EU auf den Markt gebrachten Modelle können in der Europäischen Produktdatenbank für Energiekennzeichnung (EPREL) durch Scannen des QR-Codes auf den neuen Energieetiketten abgerufen werden.

Die Ökodesign-Verordnung für Lichtquellen und separate Vorschaltgeräte (EU) 2019/2020 führt Energieeffizienzanforderungen ein, die einige Leuchtstoff- und Halogenlampen ab heute und T8-Langfeldleuchten und andere Halogenlampen in zwei Jahren verbieten werden.

Wenn Sie mehr über die Einzelheiten der neuen EU-Vorschriften für Lichtquellen erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an unser Product Compliance Team.

 

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