EU-Vorschriften für Lichtquellen sind anwendbar
Seit gestern gelten in allen EU-Mitgliedstaaten die im Jahre 2019 verabschiedeten EU-Verordnungen zur Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen.
Diese Verordnungen bringen wichtige Änderungen für Hersteller und Endverbraucher von Beleuchtungsprodukten mit sich. Die Energiekennzeichnungsverordnung (Verordnung über die Energieetikettierung für Lichtquellen (EU) 2019/2015) gilt nun für alle Lichtquellen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, und schreibt die Umstellung des Energieetiketts für Lichtquellen auf die neue Skala A – G vor.
Detaillierte Informationen über die in der EU auf den Markt gebrachten Modelle können in der Europäischen Produktdatenbank für Energiekennzeichnung (EPREL) durch Scannen des QR-Codes auf den neuen Energieetiketten abgerufen werden.
Die Ökodesign-Verordnung für Lichtquellen und separate Vorschaltgeräte (EU) 2019/2020 führt Energieeffizienzanforderungen ein, die einige Leuchtstoff- und Halogenlampen ab heute und T8-Langfeldleuchten und andere Halogenlampen in zwei Jahren verbieten werden.
Wenn Sie mehr über die Einzelheiten der neuen EU-Vorschriften für Lichtquellen erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an unser Product Compliance Team.