EU erzielt Einigung über Euro-7-Norm
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben sich auf eine vorläufige Verordnung zur weiteren Reduzierung der Schadstoffemissionen von Fahrzeugen geeinigt.
Der Vorschlag bleibt ohne wesentliche Verschärfungen für die Automobilindustrie.
Die Euro-7-Norm, eine Weiterentwicklung der derzeitigen Euro-6-Norm, ist ein von der Europäischen Kommission (EK) vorgelegter Regelungsvorschlag zur weiteren Reduzierung der Schadstoffemissionen von Pkw, Transportern, Lkw und Bussen. Nach monatelangen Verhandlungen einigten sich der Europäische Rat und das Parlament auf einen Gesetzestext, der strengere Abgasgrenzwerte und Prüfverfahren für schwere Nutzfahrzeuge vorsieht, die Emissionsziele für leichte Nutzfahrzeuge jedoch weitgehend unverändert lässt.
Senkung von generellen Fahrzeugemissionen
Die neue Verordnung enthält wirksamere Vorschriften für Fahrzeugemissionen und zielt darauf ab, die Luftschadstoffemissionen des Straßenverkehrs weiter zu senken. Sie wird die Euro-6-Emissionsgrenzwerte für Pkw und Lieferwagen beibehalten, die Grenzwerte für Busse und Lkw jedoch senken. Darüber hinaus werden andere Emissionsquellen eingeführt, wie z. B. Grenzwerte für Partikel, die von Bremsen und Reifen ausgestoßen werden, und es werden Anforderungen an die Lebensdauer von Fahrzeugen festgelegt. Von diesen Vorschriften sind auch Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge betroffen.
Neue Anforderungen bei Batterien und Informationspflichten
Jedes Fahrzeug soll mit einem Umwelt-Fahrzeugpass (Environmental Vehicle Passport EVP) ausgestattet werden, der Informationen zur Umweltleistung sowohl zum Zeitpunkt der Zulassung als auch aktuelle Informationen über Kraftstoffverbrauch, Stadstoffemissionen u.ä. enthält. Das Gesetz wird auch Mindestanforderungen für die Lebensdauer von Batterien in Elektro- und Hybridfahrzeugen einführen. Die Batterien sollen nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern noch mindestens 72 Prozent ihrer ursprünglichen Ladekapazität haben.
Zusammenführung von mehreren Fahrzeugklassen
Ein weiterer wegweisender Schritt war die Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung auf Pkw, Transporter und schwere Nutzfahrzeuge in einem einzigen Rechtsakt. Mit ihrem Inkrafttreten wird sie die bisher getrennten Emissionsvorschriften für Pkw und Transporter (Euro 6) sowie für Lkw und Busse (Euro VI) ersetzen.
In einem nächsten Schritt müssen das Parlament und der Rat das Abkommen förmlich genehmigen, bevor es in Kraft treten kann. Die Verordnung gilt dann 30 Monate nach ihrem Inkrafttreten für Pkw und Transporter und 48 Monate für Busse, Lkw und Anhänger.